Alles anzeigenIch hatte mit der Bodenfreiheit klare Vorgaben, hab ein KW Gewinde, da standen alle Maße drin... War bei mir auch 80mm zu festen und 70mm zu weichen Bauteilen.
Allerdings war das Maß der Unterkante vom Scheinwerfer zu gering, war dem Prüfer aber egal...
Wie gesagt, die Abnahmesituation fällt und steigt mit dem technisch versierten Verständnis des abnehmenden Prüfers.
Schützt aber umgekehrt nicht vor übereifrigen Gesetzeshütern auf der Straße, wenn zulässige Maße bei einer Fahrzeugüberprüfung unterschritten sein sollten. Dann besteht selbstverständlich die Gefahr einer Stilllegung aufgrund fehlender Betriebserlaubnis.
Dies habe ich so schon im Freundeskreis erlebt.