Sorry, aber es wäre mir neu, dass die Hersteller heutzutage selbst festlegen können was ein Verschleißteil ist oder nicht. Aber vielleicht bin ich ja in 28 Jahren in der Fahrzeuginstandhaltung auf dem beruflichen Auge betriebsblind geworden.
Die Steuerketten sind "kein" Verschleißteil (das hat auch der Gesetzgeber so im Jahre 2019 festgehalten). Da sich diese infolge von Materialermüdung jedoch längen und überspringen können, spricht man hier von einem konstruktiv bedingten ungewollten Verschleiß. Prinzipiell kann eine Steuerkette so ausgelegt werden, dass sie ein Fahrzeugleben lang hält; jedoch haben sich die meisten Fahrzeughersteller dazu entschlossen aus Kostengründen Material einzusparen und haben bewusst auf einfache Simplexketten umgestellt, welche den in den Motoren wirkenden Kräften nicht gewachsen sind. Somit wurde hier ein über Jahrzehnte erprobtes Verfahren zu Lasten der Kundschaft verwässert und der Verschleiß an Wartungsintervalle gebunden dem Verbraucher angelastet.
Die Hersteller versuchen ja vieles um sich ihrer Verantwortung zu entziehen, weshalb heute viele Großabnehmer, so auch wir, mit den Lieferanten sogenannten "Life Cycle Cost" (Lebenszykluskosten) Verträge abschließen.
Mit dem Hersteller wird ein variabler Gesamtpreis über die Anschaffungs- wie auch die Lebens-/Gebrauchsdauerkosten abgeschlossen. Das heißt, wenn über einen fest definierten Lebensdauerzyklus die Wartungs- wie auch Ausfallkosten ein festgelegtes Niveau nicht überschreiten, so erhält der Vertragspartner zusätzlich zur Kaufpreissumme in ebenfalls fest definierten Zeitphasen Bonuszahlungen.
Solche Verträge werden jedoch nur Abnehmern von Fahrzeugflotten angeboten, der einzelne Endabnehmer hat hierauf keine Optionen.
Prinzipiell bestünde ja nach Deiner Aussage die Möglichkeit jedem Gebrauchsgegenstand den Status eines Verschleißteiles einzuräumen. Von einem Verschleißteil spricht man jedoch nur, wenn diesem Teil konstruktionsbedingt eine sogenannte "Verschleiß- oder auch Verbrauchsreserve" mitgegeben wurde, welche dem entsprechenden Teil über einen definierten Zeitraum der Nutzung die Möglichkeit der Abnutzung/ des Verbrauchs, der sogenannten Standzeit, einräumt. Erst wenn diese Verschleißreserve aufgebraucht ist, kommt es zur Materialermüdung oder zum Funktionsausfall des Bauteiles.
Die Bremsbänder in Deinem THM Automatikgetriebe sind zum Beispiel ein gutes Beispiel für ein Verschleißteil, denn diese müssen regelmäßig nach Wartungsplan nachgestellt oder bei fortgeschrittenem Verschleiß getauscht werden. Was nur keiner der damaligen privaten Fahrzeugbesitzer gemacht hat, mir ist jedenfalls kein besagter Werkstattauftrag bekannt. Die Kundschaft ist diese Getriebe immer bis zum Exitus gefahren... und dann wurden sie mit entsprechendem Geschrei der Kundschaft getauscht, natürlich ohne Kulanz bei fehlender Wartung. Ersatzteilkostenpunkt je Getriebe damals zwischen 3300,- bis 3500,- DM.