Bei meinem Fun siehts so aus. Der hatte zwar einen BRD-KFZ-Brief, aber keine wirklich richtige Zulassung.
Das war nur eine Kopie der Seite 6 vom Fahrzeugbrief mit den Haltereintragungen vom Erstbesitzer. Mehr stand da nicht drauf. Wurde leider eingezogen bei der Anmeldung vor kurzem.
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Frank
Vielen Dank für Deine Informationen. Aber Dein Fun hatte doch seine Erstzulassung im März 1991 erst zu Zeiten der neuen gesamtdeutschen Bundesrepublik und nicht zu DDR Zeiten.
Meine Frage geht gezielt in Richtung der Suche nach einer Neuzulassung eines westdeutschen Fahrzeugherstellers auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor der Wiedervereinigung oder einer Umschreibung mit Halterwechsel, vom Gebiet der ehemaligen alten Bundesrepublik auf das Gebiet der damals noch bestehenden Rechtsprechung der DDR?
Hintergrund, ich habe einen Bekannten, der ganz beharrlich darauf besteht, dass sein Golf 2 eine KTA Zulassung und keine KBA Zulassung besitzt und dass dies zwei verschiedene Zulassungen im Sinne der Freigabe von Umbaumaßnahmen wären.
Erstens kann ich mir das so gar nicht vorstellen, da alle KTA Betriebszulassungen im Zuge der Eingliederung des KTA in das KBA von der letzteren Behörde übernommen und im Zuge der Zusammenführung harmonisiert wurden.
Und zweitens, hat mir diese Person bis zum heutigen Tage noch keine entsprechenden Zulassungsunterlagen vorlegen können.
Mich würde einfach interessieren, ob es in den Zulassungspapieren einen Verweis auf das KTA gibt.