Beiträge von Strahli

    Habe die Drehachsenvermessung auf Planscheibe wie auch das Rund- und Planschleifen von Motorenbauteilen auch noch vor 32 Jahren in meiner Lehrzeit vermittelt bekommen, und würde es mir heute dennoch nicht mehr zutrauen. Erstens, weil ich da viel zu lange raus bin und zweitens, hat sich die Technik der Werkzeugmaschinen gegenüber damals rasant weiterentwickelt. Was ich da bereits auf diversen Messen zu sehen bekommen habe, hat meine Kinnlade zu Boden fallen lassen.

    Da würde auch ich immer einen Profi favorisieren, der in der Thematik drin ist und weiß was er tut. Zudem ist der Vorteil der Garantie für die ausgeführten Arbeiten nicht von der Hand zu weisen.

    So sollte es eigentlich auch sein, schließlich handelt es sich hierbei um ein privates Dokument, welches bei der Beantragung vom ursprünglichen Fahrzeugeigner (Erstbesitzer) mit einer Gebühr entlohnt wurde.

    Dafür gibt es in Bezug auf ausländische Fahrzeugpapiere bezogen, sogar einen entsprechenden Passus in der StVZO. Dort steht in der betreffenden Verordnung, dass originale Zulassungspapiere nach einer Ummeldung aus dem Ausland in den Bereich des deutschen KBA von der zulassenden Behörde für mindestens 6 Monate zur Sicherungsverwahrung eingezogen werden müssen, um etwaigen Anzeigen zu berechtigten Besitzansprüchen ausländischer Behörden Rechnung tragen zu können, dürfen diese Originaldokumente nicht vernichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind diese Originaldokumente auf Verlangen des aktuellen Fahrzeugbesitzer wieder an selbigen formlos auszuhändigen.

    Über diesen Passus hatte ich schon mal aufgrund der Papiere zu meinem Kadett einen Disput mit der damaligen Zulassungsstelle, diese wollten die Dokumente nicht mehr herausgeben, dann waren sie urplötzlich verschwunden und als ich mit einem Schreiben den Bürgermeister einschaltete, tauchten die Dokumente wie von Zauberhand wieder auf.

    Joar, solche voreiligen Kommentare habe ich auch schon von mehreren Behördenreitern zu hören bekommen... bis ich ein Vieraugengespräch mit dem diensthabenden Behördenleiter der Zulassungsstelle hatte und siehe da, das Thema liegt im Ermessensspielraum der Zulassungsstellen. Danach habe ich natürlich meine alten Papiere (Fahrzeugschein wie auch Brief) für zwei meiner drei Ummeldungen an diesem Tage problemlos vom Dienststellenleiter ausgehändigt bekommen.


    Ein halbes Jahr später bei einer weiteren Umschreibung war der Dienststellenleiter jedoch im Urlaub und auf meine schriftliche Anfrage hin, konnte der Leiter der Zulassungsstelle mir im Nachgang nur noch mitteilen, dass die originalen Papiere von meinem Passat in der Zwischenzeit nach der digitalisierten Archivierung vernichtet wurden.

    Frank

    Vielen Dank für Deine Informationen. Aber Dein Fun hatte doch seine Erstzulassung im März 1991 erst zu Zeiten der neuen gesamtdeutschen Bundesrepublik und nicht zu DDR Zeiten.

    Meine Frage geht gezielt in Richtung der Suche nach einer Neuzulassung eines westdeutschen Fahrzeugherstellers auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor der Wiedervereinigung oder einer Umschreibung mit Halterwechsel, vom Gebiet der ehemaligen alten Bundesrepublik auf das Gebiet der damals noch bestehenden Rechtsprechung der DDR?


    Hintergrund, ich habe einen Bekannten, der ganz beharrlich darauf besteht, dass sein Golf 2 eine KTA Zulassung und keine KBA Zulassung besitzt und dass dies zwei verschiedene Zulassungen im Sinne der Freigabe von Umbaumaßnahmen wären.

    Erstens kann ich mir das so gar nicht vorstellen, da alle KTA Betriebszulassungen im Zuge der Eingliederung des KTA in das KBA von der letzteren Behörde übernommen und im Zuge der Zusammenführung harmonisiert wurden.

    Und zweitens, hat mir diese Person bis zum heutigen Tage noch keine entsprechenden Zulassungsunterlagen vorlegen können.

    Mich würde einfach interessieren, ob es in den Zulassungspapieren einen Verweis auf das KTA gibt.

    Joar, dass ist mir schon bewusst.

    Aber was steht auf der letzten Seite des bundesbehördlichen KFZ-Briefes?

    Ist dort eine KBA oder eine KTA-Nummer zu finden? Das muss dort vermerkt sein, da zum Zulassungszeitpunkt Deines Kadetten noch das DDR Recht seitens des Ministerium für Verkehrswesen rechtsgültig war. Schau mal bitte nach, danke.


    Bei Deinem Kadett sollte im Zuge der Kat-Nachrüstung der ursprünglich verbaute originale Mittelschalldämpfer durch das nachfolgend gezeigte Ersatzteil ausgetauscht worden sein. Könntest Du ja mal bei Gelegenheit überprüfen.


    Auspufftopf Mittelrohr

    Opel Teilenummer: 5852810

    GM-Teilenummer: 90469546


    Dieser Mittelschalldämpfer war von Opel für alle Katversionen/ Nachrüstungen ohne den 16V Motor vorgesehen.