Alles anzeigenJedes Fahrzeug, was jemals in der BRD eine Betriebserlaubnis erteilt bekommen hat, wird eine Hersteller- und eine Typschlüsselnummer zugeteilt, die theoretisch nicht mehr geändert werden kann.
Egal, wer das Auto hergestellt hat und aus welchem Land es kommt!
Änderungen wie der angesprochene Motortyp haben keinen Einfluss auf die Typschlüsselnummer, sofern dieser Umbau im Rahmen dessen liegt, was der Hersteller angibt (der hat das Auto ja schließlich konstruiert).
Kann sich dann jemand erklären, warum bei meinem 1961´er Rekord bei der Einstufung zum historischen Kraftfahrzeugkulturgut die Typschlüsselnummer genullt wurde, obwohl dieser seit seiner Erstzulassung bis heute ununterbrochen durchgehend zugelassen ist und keine offiziellen Modifikationen durchgeführt wie auch eingetragen wurden?
Der Wegfall des Typschlüssels erfolgte bereits im August 1999, obwohl die H-Zulassung erst im September 2008 erfolgte. Habe gerade noch einen Blick in die Unterlagen geworfen.