geht nicht... nur AU ohne Tüv geht...
Alles gut Frank?
jetzt kannst wieder ruhig schlafen oder?
Gruß Ronny
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Hallo Ronny,
wenn Du aufmerksam gelesen hättest, war es genau dass was ich gesagt habe.
"Ich habe noch keine Prüfstelle gefunden, die bei einer Abnahme mit bereits vorliegendem AU Prüfbericht auf die erneute Ausführung (selbstverständlich inklusive der dafür anfallenden Kosten) verzichtet hat..."
Bis vor 10 Jahren war es aber uneingeschränkt möglich beides getrennt von einander prüfen zu lassen so lange sich beide Untersuchungen überschnitten und zeitlich nicht zu lange auseinander lagen. Dieses Procedere wurde jedoch durch eine geänderte Verordnungslage gekippt, in dem man die Ausführung einer AU zu einer Voraussetzung zur Erlangung der TÜV Plakette gemacht hat.
Eine AU kann man für sich allein gesehen jederzeit vorziehen, ausführen und so oft machen wie es einem beliebt, dafür muss ein Auto noch nicht einmal angemeldet sein!
Auch die TÜV Prüfung kann man genauso handhaben, jedoch ist in diesem Zusammenhang die Ausführung einer AU zwingend erforderlich.
Gruß Strahli