Dazu muss man die Voraussetzungen der Allianz erwähnen:
- Nutzung: Gelegentliche Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Ein Alltagsfahrzeug (PKW) ist vorhanden.
- Zustand: Ein maximal 2 Jahre altes Gutachten oder eine Kurzbewertung mit Zustandsnote 3 oder besser liegt vor.
- Das Fahrzeug ist weitestgehend im Originalzustand.
- Schutz: Das Fahrzeug ist überwiegend in einer Garage, einem Carport oder auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt.
Also wie fast immer: Man muss noch ein zweites zugelassenes Auto zur Verfügung haben.