Voraussetzung bei meiner Versicherung für die Oldtimerversicherung:
- Das Fahrzeug muss mindestens 25 Jahre alt.
- Der PKW muss gut erhalten und in einem Originalzustand sein. (Nach Voll- oder Teilrestaurierung in einen mit dem Original identischen Zustand).
- Das Fahrzeug wird in einer Garage abgestellt.
- Jährliche Fahrleistung von 9.000 km wird nicht überschritten.
- Das Fahrzeug wird nicht als Altagsfahrzeug genutzt. Für den täglichen Gebrauch ist ein weiterer PKW vorhanden.
- Der Marktwert des Fahrzeugs beträgt mindestens 2.500 Euro.
Hier steht nur Marktwert und nicht Wertgutachten.
Mein Hinweis:
Der Nachteil ist, wenn kein Wertgutachten oder eine Kurzbewertung mit dem spezifischen Marktwert des entsprechenden Fahrzeugs vorhanden ist, wird von der Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall der aktuelle Marktwert laut Liste ausgezahlt. Dieser liegt deutlich unter einem erstellten Wertgutachten.
Ein Wertgutachten ist ein Vorteil beim Verkauf des Fahrzeuges oder bei einem Vollkaskotarif.
Deshalb kann ich ein Wertgutachten oder eine Kurzbewertung empfehlen.
Vorteile bei der Oldtimerversicherung sind auch, dass der jährliche Beitrag viel geringer ist und nicht steigt, ebenso dass die Erhöhung bei einem Unfall entfällt.