Meines Wissens nach, gab´s die "J"-Streifen nicht in weiß. Nur in schwarz und silber.
Hab gerade mal um MicroFiche nachgesehen.
Der Teilekatalog hat meine Meinung bestätigt.
Nur SCHWARZ und SILBER
Meines Wissens nach, gab´s die "J"-Streifen nicht in weiß. Nur in schwarz und silber.
Hab gerade mal um MicroFiche nachgesehen.
Der Teilekatalog hat meine Meinung bestätigt.
Nur SCHWARZ und SILBER
Schick schick Carsten. Sieht echt fein aus Dein Rallye-D.
Ich fand diese Irmscher-Lackierung schon immer recht nett.
Hatte früher ja auch der Rallye-A-Ascona vom Irmscher drauf.
Wegen der fehlenden Stoßstangen brauchst Du Dir, denke ich, keinen Kopf machen.
Lt. DMSB-Reglement dürfen "Zierleisten und Stoßfänger entfernt werden, soforn sie nicht in die Karosserie intergriert sind und keine scharfen Kanten entstehen"
Was mir aber mehr Kofpzerberechen bereiten würde, das wäre die fehlende Reserveradmulde.
Oder wird noch ein anderer Tank im Innenraum untergebracht?
Wenn ich das im Regelwerk richtig gesehen habe, dann sind "ausschließlich zur Unterbringung eines Katalysators oder zum EInbau eines Kraftstoffbehälters im Kofferraum örtlich notwendige Änderungen am Fahrzeugboden zulässig" (Gruppe F-2005)
Gruppe H:
"Der Boden kann unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen geändert werden: Die Höhe der Türschweller (Oberkante) darf nicht überschritten werden (Ausnahme: Einbau eines Kraftstoffbehälters im Kofferraum gem Art. 26 (Kraftstoffanlage))."
Ich hatte das nämlich eigentlich auch mal vor, hab mich da aber mal näher mit beschäftigt und die Idee wieder verworfen, weil mir ein nach den Richtlinien erlaubter Tank einfach zu teuer ist.
Und mir deswegen mit den Techniker Streß einzuhandeln, muß ich auch nicht haben (ich weiß ja wie einige unserer Techniker hier sind).
Schönen Gruß
Thorsten
#edit:
Carsten, hast Du an Deinen Sitzbefestigungen noch irgendetwas gemacht?
Diese Befestigungen, wie sie auf den Bildern hier weiter vorn im Thread zu sehen waren, gab´s früher in den 80ern in den Gr.A Kadetten, das stimmt.
Da gab´s ber noch keine Reglementierung bzgl der Sitzbefestigungen (hab jedenfalls in den alten Handbüchern nix gefunden).
Im aktuellen Regelwerk ist das natürlich fest vorgeschrieben:
Entweder Serie oder mit den 2 Quer-Rohren oder nach Anhang J Art.253-16 (=Winkel mit Gegenplatten direkt auf Fahrzeugboden geschraubt).
Dieses Thema hatten wir bei der letzten Rallye-Sparten-Versammlung. Da haben uns die Techniker erklärt, wie die es dieses Jahr haben wollen.
Und sie wollen dieses Jahr keine Ausnahmen machen.
Einmal bemängeln, das wird notiert und wenn´s bei der nächsten Veranstaltung nicht geändert ist, wird nicht gestartet.
@BeigeVelours:
Tlw. werden die Irmscherspoiler verklebt, wie z.B. beim kleinen 3-teiligen für die Limo. Dort werden die Ecken auf dem Seitenteil nur aufgeklebt. Sowas hinterläßt dann schon Spuren . . .
Ok, nur um das mal auszuloten, wie´s am Auto ausschaut, könnte man dann auch doppelseitiges Klebeband benutzen.
d-estate:
ich kenne aus den alten Irmscher-Katalogen eigentlich nur einen Spoiler für den D-Caravan - 14 01 461
Sieht so aus wie der Spoiler bei den alten Corsa SR (der GSI hatte doch nur diese kleine Abrisskante am Dach oben, oder? )
Habe leider gerade keinen Scanner am Mann, hab das Bild aus dem Irmscher-Katalog mal abfotografiert.
Qualität ist nicht so pralle, aber ich hoffe, man kann erkennen, worum es geht.
Schönen Gruß
TP
Hey Benjamin,
Auch von mir hier aus dem Hohen Norden:
Herzlichen Glückwunsch und Alles Gute zum Geburtstag ! ! !
:birthday :birthday :birthday :birthday :birthday :birthday
Dann feier heute man noch schön . . .
Allen anderen Geburtstagskinder an dieser Stelle natürlich auch die besten Glückwünsche
Schönen Guß
TP
@Dagobert:
Das, was Du meinst, ist einfach nur ´ne Teilenummer für das Gehäuse.
Diese Nummer sagt nix über den "Inhalt" aus.
Wenn nix auf dem Lagerschild oder dem Lagerschilddeckel zu finden ist, dann kann man´s nur so herausfinden, wie´s JuppesSchmiede es beschrieben hat:
- Zähne zählen -
Hier hatte ich schonmal beschrieben, wie man die Getriebe "auf dem 1. Blick" identifizieren kann.
Die verschiedenen 5. Gänge
Die verschiedenen Achs-Übersetzungen
Im 2. Link/Thread hat der Schleifer mal ein Foto eingestellt, auf dem man sehr gut erkennen kann, wo sich überlicherweise die Nummer/Kennzeichnung auf dem Lagerschilddeckel befindet.
Schönen Gruß
TP
#klugscheißmoduson:
Die Bremsleitungen werden am Hauptbremszylinder angeschlossen, nicht am Bremskraftverstärker
#klugscheißmodusoff:
Da liegt Du aber schon richtig:
Die beiden Anschlüsse, die nach unten zeigen (an denen sind dann meistens auch die Druckminderer verbaut), sind für die Leitungen der Hinterachse.
Die beiden Anschlüsse, die zur (Fahrer-)Seite zeigen, sind für die Vorderachse.
Im Prinzip ist es egal, wie Du die Leitungen anschließt.
Wichtig ist nur, daß Du die Leitungen "über Kreuz" verbaust.
D.h.
Die Leitung für "Vorne Rechts" mit der Leitung für "Hinten Links"
Die Leitung für "Vorne Links" mit der Leitung für "Hinten Rechts".
Wenn Du Dir den HBZ mal genauer anschaust, wirst Du sehen, daß die Anschlüsse immer paarweise angeordnet sind:
1x zur Seite zeigend und 1x nach unten zeigend (mit evt. Druckminderer)
Zu jedem Paar der Anschlüsse gehört im HBZ ein Kolben.
So entsteht das 2-Kreis-Diagonal-Bremssystem.
Schönen Gruß
TP
Einen Farbton anhand von Fotos zu identifizieren ist eigentlich ziemlich unmöglich . . .
Es gab von Opel für die Modelljahre 1974 - 1977 mal den Farbton "SIGNALGRÜN" ( L308 )
Das sieht dann so aus:
(... das ist das QCP einer guten Freundin)
Das hier z.B. ist das "Pistaziengrün" ( L324 ) von Opel:
(... das ist mein neuer Caravan)
Wenn Du Dir in meiner Usergalerie mal meinen D ansiehst, dann kannst Du den RAL-Farbton 6018 "GELBGRÜN" bewundern
Oder schau mal HIER unter "Unsere Autos".
Da ist ein schönes Bild von 3 QCP´s zu sehen in:
Signalgrün ( L308 )
Brilliantgrün ( L321 ) und
Lindgrün ( L338 )
Oder schau mal ins OHF und such dort nach "Brilliantgrün"
Schönen Gruß
TP
ZitatAlles anzeigenOriginal von Kadett-Chris
die aufnahme von den spurstangenkopfen passt auch nicht ab "bigblock" wurden größere verbaut
Bitte was ???
Das wäre mir neu
Ganz ehrlich Tbone, ich kann Deiner Argumentation nicht so recht folgen.
Liegt vielleicht daran, daß ich dafür schon zu alt bin . . .
ZitatAlles anzeigenOriginal von tbone
@kreumel
"wenn es idr in deiner wohnung nicht mehr gefällt ziehst ja auch um"
-> Ja, aber erstmal versucht man wohl etwas draus zu
machen, richtig ?! Tapezieren, streichen, neue Möbel
usw.. ansonsten wäre man auch nicht eingezogen, wenn
man nicht der Meinung wäre sich da aufhalten zu wollen!
Vorausgesetzt es ist MEIN Eigentum.
Wenn in meinem Nutzungs-/Mietvertrag aber drin steht "Hier wird nix verändert", dann ist das eine Regel, die feststeht und über die nicht diskutiert wird/werden kann, wenn ich schon unterschrieben habe und eingezogen bin.
Ich akzeptiere es, oder ich ziehe da eben nicht ein !
ZitatAlles anzeigenOriginal von tbone
noeenz
"..und er sagt "nein bei mir wird nich geraucht " dann akzeptierst du es und rauchst draußen,weil es bei ihm regeln gibt"
-> Ja, genau. Der Unterschied ist aber, dass man sich
darüber einig wurde und beide sind zufrieden.
Er lässt mich also nicht vor der Tür stehen, nur weil ich
VIELLEICHT und überhaupt rauchen wollen würde.
Dann ist man sich doch nicht einig geworden:
Wenn ich zu Dir sage "In meiner Bude wird nicht geraucht", dann ist das auch eine Regel, die feststeht. Akzeptiere sie, oder bleib draußen.
Wenn Du dann bei mir in der Bude sitzt, sehe ich die Regel als akzeptiert an und dann wird darüber auch nicht diskutiert. Fertig !
Wenn Du dann anfängst, mit mir darüber zu diskutieren oder meine Regel anzuzweifeln und zu bemängeln, dann fliegst Du raus.
Und wenn das nochmal vorkommt, dann kündige ich Dir sogar die Freundschaft.
ZitatAlles anzeigenOriginal von tbone
Klar, ist wie wenn mein Aschenbecher voll ist, passt mir auch
nicht, und das Auto geht dann natürlich zum Schrotti.
Was DU mit DEINEM Auto machst, wenn der Ascher voll ist, ist mir ziemlich egal.
Aber Du willst doch auch nicht, daß ich, wenn ich bei Dir einsteige, sage "Oh Dein Ascherbecher ist voll. Das Auto gehört auf den Schrott"
Wie Jens schon sagt:
Du hast bei der Registrierung die Regeln akzeptiert. Dann nimm es jetzt so hin.
Aber das ist irgendwie so eine Erscheinung der heutigen Zeit:
Feste Regel gibt es nicht mehr. Eher so grobe Richtlinien, die man dann noch ausdiskutieren kann
Neeee, was bin ich froh, daß ich so ein altes Auto fahre
Nix Euro-tralala oder D-sonstwas -
Wenn vorne mehr rein kommt, kommt hinten mehr raus
- und es interessiert im Prinzip niemanden
Ob ein offener K&N mehr Leistung bring oder nicht, dazu will ich mich hier nicht äußern. Jeder hat da seine eigenen (subjektiven) Erfahrungen gemacht, wirklich Aufschluß darüber geben, kann nur eine Messung auf dem Leistungsprüfstand.
Ich möchte aber gerne nochmal auf diese ganze Gutachten-Geschichte zurückkommen:
In dem hier schon zitierten und mir persönlich auch vorliegenden Teilegutachten zum Luftfilter-Kit K&N RX-00002 vom 07.04.1998 ist folgendes zu lesen:
"Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der erfolgten Umrüstung den geltenden Vorschriften der STVZO."
"Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Bauvorschriften der STVZO ändern, die die Umrüstung berühren oder wenn an dem jeweiligen Fahrzeug weitere Änderungen vorhanden sind, die die Abnahme des Ein- oder Anbaus beeinflussen."
Dieser Text bedeutet für mich, daß das Gutachten am 07.04.1998 zu 100% der STVZO entsprach und damit zu 100% gültig war.
Dieses Gutachten hat einen Eintrag beim KBA bzw ist dort abgesegnet und genehmigt.
Wenn dieses Gutachten nun auf einmal nicht mehr gültig sein sollte (und das bedeutet meiner Meinung nach nicht zwangsläufig, daß der Anbau dann illegal ist), kann es dafür nur 2 Gründe geben:
1.) Die STVZO hat sich seit Austellung/Genehmigung des Gutachtens geändert
2.) ... es sind Änderungen am Fahrzeug vorhanden, die die im Gutachten aufgeführten und ermittelten Werte in irgendeiner Art und Weise beeinflussen.
Dies kann z.B. der Anbau einer Sportauspuffanlage sein.
Aber zu 2.)
Genau so ein Text steht bei den meisten Gutachten und ABE´s dabei.
Nehmen wir z.B. die ABE von Momo für das D32 Momo-Corse Lenkrad:
Die ABE ist nur in Verb. mit der Serien-Rad-/Reifen-Kombination gültig.
Bei anderen Rädern, die nicht serienmäßig sind, erlischt bei Einbau des Lenkrades die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und das Lenkrad muß durch einen amtl. anerk. Sachverständigen begutachtet, abgenommen und eingetragen werden.
Als Arbeitsgrundlage nimmt dieser Sachverständige dann die ABE.
Anders kann ich den Text zu 2.) nicht deuten.
D.h. bei Verwendung einer geänderten Auspuffanlage müßte der mit der Abnahme beauftragte amtl. anerk. Sachverständige dieselbe Prozedur vollziehen wie es derjenige getan hat, der das zum offenen K&N-Luftfilter mitgelieferte Gutachten ausgestellt hat.
Er kann sich die Arbeit dann leichter machen und das vorhandene Gutachten zu Rate ziehen und den offenen Trichter dann trotzdem eintragen, wenn er damit nicht gegen die in dem Moment gültige Fassung der STVZO verstößt.
Womit wir bei 1.) wären:
Ich lese hier immer nur:
Der und der hat gesagt, das ist nicht mehr erlaubt . . .
Ich hab gelesen, daß . . .
Mein Chef sagt, daß . . . :
Gibt es irgendwo zuverlässige Quellen und Nachweise, daß sich etwas in der STVZO geändert hat, das dazu führt, daß zum einen die Gutachten ihre Gültigkeit verlieren und zum anderen eventuell auch irgendwelche Eintragungen ungültig bzw. illegal werden?
Solange mir ein Polizist bei einer Kontrolle diesen Paragraphen oder die Richtlinien, die meine Eintragung ungültig macht, nicht zeigen kann, ist diese rechtsgültig bis mir das Gegenteil dargelegt wird.
Klar können die meine Karre sicherstellen und zum Gutachter schleppen.
Aber auch der muß sich an die gültige STVZO halten und mir eventuelle Verstöße nachweisen und das belegen können.
Ich weiß jetzt nicht, ob ich mit meiner Meinung falsch davor bin, aber so sehe ich die ganze Geschichte.
Mich interessiert jetzt eigentlich brennend, wo genau in der STVZO das steht, daß der offene K&N illegal ist
Schönen Gruß
TP