Aus aktuellem Anlass da das Thema ja erneut verlinkt wird, vielleicht mal ne Zusammenfassung:
Rein theoretisch wird ein Fahrzeug aufgrund einer vom Hersteller zugewiesenen Schlüssel oder Typnr und der Regionalklasse eingestuft. Aus Datensätzen mit Unfall- Diebstahlsrate etc errechnet die Versicherung dann einen Beitrag. Was passiert nun wenn das Fahrzeug verändert wird und nicht mehr der Typnr. entspricht wie beispielsweise bei einem Motorumbau etc.?
Dies ist von Versicherung zu Versicherung verschieden und kann nicht pauschalisiert werden.
Bei einem Motorumbau und die dazugehörige Eintragung sollte stets drauf geachtet werden, dass die Schlüsselnr nicht geändert wird. Es ist nicht nachvollziehbar warum einige Prüfer hingehen und dies veranlassen, aber im Grunde darf dies eigentlich gar nicht gemacht werden. Textauszug aus einem alten Fahrzeugbrief lautet:
Die Angabe über Hersteller, Typ und Ausführung des Fahrzeugs sowie die Fahrzeugidentifizierungsnummer dürfen im Fahrzeugbrief grundsätzlich nicht geändert werden.
Da die Typschlüsselnr nun gleich bleibt und bei einem Versicherungsantrag in der Regel lediglich diese abgefragt werden würde das Fahrzeug mit dem ursprünglichen Leistungswert versichert. Demnach steht in der Versicherungspolice auch der alte KW Wert eingetragen. Dies kann evtl. zu Problemen bei einer Schadensregulierung führen.
Es gibt Versicherungen, die erfragen im Antrag zusätzliche Umbauten, Zubehör und Leistungssteigerungen und versichern demnach auch das Fahrzeug. Entweder wird dann auf den Normsatz der orig. Typnr ein Zuschlag berechnet oder aber das Fahrzeug komplett neu eingestuft in die Klasse der höheren Leistung. Bei dieser Variante seid Ihr generell auf der sicheren Seite, obwohl dies auch nicht ganz richtig ist.
Denn ein beispielsweise 1,4er Kadett wird durch den Motorumbau nicht automtisch zu einem GSI nur weil er dann die 115 oder 150PS als Leistung zur Verfügung hat. Denn der in der Typnr Berechnung fällige Beitrag für den GSI berücksichtigt nämlich auch die Austattungsmerkmale mit. Die fehlen dem 1,4er meist aber. Demnach zahlt Ihr für Euren Umbau wieder zuviel
Oder was macht die Versicherung wenn es den Fahrzeugtyp werksseitig mit dem Motor nie gab? Dann fehlt ihr der Vergleich zu einem anderen Fahrzeug (Beispiel Cabrio mit C20XE) und nimmt stattdessen lediglich ein "vergleichbares" Fahrzeug.
Also um ausreichenden Versicherungsschutz zu haben und im Falle eines Schadens nicht das Nachsehen zu haben hilft nur ein Gespräch mit der Versicherung und die Leistung bzw. Umbauten im Versicherungsvertrag vermerken lassen. Hilfreich ist es sich bei möglichst vielen Versicherungen zu informieren, um nachher bares Geld zu sparen und trotzdem ein zufriedener Kunde zu sein.