ZitatAlles anzeigenOriginal von Stance53
erzähl doch keine scheisse....
Begrenzer werden mit eingetragen,Gutachten dafür gibts nicht,aber das mit den 15cm von der Radmitte nach oben und dann die Lauffläche ebgedeckt ist richtig nach nationalem Recht.
Verbreitet nicht Euer gefährliches Halbwissen.
Endlich mal einer der keinen Mist labert. Danke schön.
Was beschwert ihr euch denn alle? So wie der Prüfer das gemacht hat ist es 100% richtig. Da gibt es kein rumgeheule und gejammer. Nur weil viele Prüfer früher jeden Mist eingetragen haben heißt es noch lange nicht das es richtig war.
Zu den Begrenzern noch einen Hinweis: wenn die verbaut werden muß die maximal zulässige Achslast mit 130% belastet werden und dabei ein Restfederweg von ca 2 cm vorhanden sein. Den Rest an Federweg kann man mit Begrenzern zu machen.