Alles anzeigenDas Fahrzeug hat die Typgenehmigung so erhalten weil es der Hersteller so vorgeführt hat. Entscheidend ist was zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung Vorschrift war. Du kannst ja aus "älteren" Fahrzeugen auch den Airbag austragen lassen. Dieser ist in der Typgenehmigung enthalten war aber damals keine Vorschrift.
Ach und du weißt 100% genau was in der Typgenehmigung drin steht? Und denkst die planen einen Seitenblinker und produzieren diesen obwohl er nicht erforderlich ist?
Die Beleuchtungsanlage muß aus vorgegebenen Blickwinkeln (vorne, seitlich, hinten) erkennbar sein. Und wenn nun der Blinker vorne aus seitlichem Blickwinkel nicht erkennbar ist, dann muß da der Seitenblinker dran.
Also wenn du dich auf die Typgenehmigung und die Richtlinien beruftst dann argumentiere bei deiner nächsten Antwort bitte mit konkreten belegbaren Argumenten!