Dunkle Nebellichter...

  • #11

    @Stance
    warum muss das denn hier stehen?
    Wenn man die Nebelscheinwerfer so umlackiert das man nur Bereiche umfärbt die NICHT zur Richtung oder Streuung des Lichts zuständig sind ist das noch nicht einmal eintragungspflichtig. Du "veränderst an der eigentlichen geprüften Einheit ja nix.
    Wenn einer andere Infos und Beweise für einen Denk/Wissensfehler meinerseits hat bitte melden :)


    Achso:
    Wenn man seine Scheinwerfer oder Gehäuse innen lackiert sollte man aber den Lack anschleißend einige Minuten im Bachofen bei ca. 100° tempern. Ohne Reflektor versteht sich. Die meisten Lacke gasen nämlich aus und das schlägt sich dann auf dem Reflektor nieder. Und den kann/sollte man nicht putzen.


    @Ive
    warum fragste nicht direkt ;)


    Gruss Michael

    ;( KADETT D CARAVAN IST VERKAUFT! ;(

    2 Mal editiert, zuletzt von CARAWAHN ()

  • #12


    So, nun paßt es auch in die STVO-Freie Zone ;)

  • #13

    Excalibur: Musstest du die Nebelscheinwerfer eintragen lassen? Bei mir hat der Prüfer das selbe gesagt wie CARAWAHN oben, nur mit ein paar anderen Worten. Meine Nebelscheinwerfer waren originalerweise gelb und diese gelben Bereiche habe ich schwarz gemacht. Der Prüfer hat gemeint das diese Fläche eigentlich gar nicht gebraucht würde und ich sie von ihm aus auch lila mit rosa Streifchen machen könnte, solange ich nicht den eigentlichen Reflektor mitlackiere.

  • #14

    @ Carawahn:
    ...weil ich spontan auf die Idee kam!
    Deswegen habe ich es So nicht angesprochen ;)
    Davon abgesehen hat sich die Sache mit den Lichtern erstmal erledigt...Mal schauen,ob es in Zukunft nochmal in Frage kommt.Bin erstmal froh,daß die Kiste soweit rostfrei ist.
    W. hat den Wagen auseinandergenommen+geschweißt,ich habe die übrige (Drecks-)Arbeit gemacht...
    Ist ja nicht so,daß ich mich von vorn bis hinten bedienen lasse ;)
    Bis denn dann!


    Gruß-Ive

  • #15

    Ich frage mcih in diesem Fall ist es Legal oder nicht.


    1. Es ist ja so, dass die Scheinwerfer verbaut sind. Jedoch ist keiner dazu verpflichtet diese auch zu verwenden bzw. zu besitzen. Und so lange man dies eben nciht tut, kann einem doch auch keiner was, oder?


    2. Sieht man jedoch anders, so ist es eine nicht erlaubte Veränderung an einem Beleuchtungsgut. Somit wäre es möglich, dass die ABE fürs Auto abläuft.


    Also was ist nun richtig.


    Gruß Chris

  • #19


    Genau das ist die Goldene Frage.
    Wenn sie nciht verbaut sind, funktionieren sie ja auch nicht.
    Und nur weil ich die drinne hab, heisst es noch nciht, dass diese auch angeschlossen wurden.


    Gruß Chris

  • #20

    Das ist keine goldene Frage: Wenn sie verbaut sind, müssen sie in ihrer Funktion funktionieren. Sonst ausbauen oder abkleben.


    Jeder TÜV wird dir diese bemängeln, wenn sie nicht funktionieren. Abkleben reicht aber (hat mein alter Herr mit seinen NSW gemacht, da die auch nicht richtig funktionieren).


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

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