@Stance
warum muss das denn hier stehen?
Wenn man die Nebelscheinwerfer so umlackiert das man nur Bereiche umfärbt die NICHT zur Richtung oder Streuung des Lichts zuständig sind ist das noch nicht einmal eintragungspflichtig. Du "veränderst an der eigentlichen geprüften Einheit ja nix.
Wenn einer andere Infos und Beweise für einen Denk/Wissensfehler meinerseits hat bitte melden
Achso:
Wenn man seine Scheinwerfer oder Gehäuse innen lackiert sollte man aber den Lack anschleißend einige Minuten im Bachofen bei ca. 100° tempern. Ohne Reflektor versteht sich. Die meisten Lacke gasen nämlich aus und das schlägt sich dann auf dem Reflektor nieder. Und den kann/sollte man nicht putzen.
@Ive
warum fragste nicht direkt
Gruss Michael