ebay rechtslage

  • #1

    hi,


    ich hab ma ne frage. hab mich schon bei ebay durchgequält aber nix 100%iges gefunden.


    weiß einer wie das is, wenn ich etwas bei ebay reinstelle, wie z.b. "Opel Kadett c20 Xe Motor mit anbauteilen", in der auktion aber schreibe dass sie mir für die teile ein angebot machen und in dieser auktion nur auf eine 10er Mutter bieten und es wird trotzdem bis 100€ geboten. is der käufer dazu verpflichtet zu kaufen oder nicht?


    vorraussetzung ist natürlich dass alles groß geschrieben ist



    cu seppel

    Daewoo Nexia GSI 16V C20XE, Ex-Daewoo Nexia GL 8V G15MF
    Ex-Opel Vectra A CDX 8V C18NZ, Ex-Opel Kadett GSI 16V C20XE
    VW Golf VI

  • #2

    Allein schon die Tatsache, das eBay selbst ein Aktionshaus ist, und kein Kleinanzeigenblättchen in dem man hinterm der Angebotenen Ware "VHB" schreibt macht die Tatsache klar, das ein Verkauf eigentlich Rechtsgültig ist. Und zwar nicht nur die Mutter. Selbst wenn du eindeutig darauf verweisst das es hier nur um die Mutter geht, sugerierst du dem potenziellen Interessenten den Verkauf eines kompletten Motors.


    Ob das nun die genaue Rechtslage ist, is mir jetz auch nicht 100% klar. Aber rein von der Theorie her, müsstest du den Motor für 100 Euro hergeben wenn der Käufer darauf besteht und rechtliche Mittel einsetzt.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #3

    ich hab das aber schon so oft gelesen dass das welche in einer ebay auktion schreiben, auch bei schlachtfahrzeug was in teiln verkauft werden soll.

    Daewoo Nexia GSI 16V C20XE, Ex-Daewoo Nexia GL 8V G15MF
    Ex-Opel Vectra A CDX 8V C18NZ, Ex-Opel Kadett GSI 16V C20XE
    VW Golf VI

  • #4

    Gab aber auch schon genug die damit auf die Nase gefallen waren ;)


    Hatte da auch mal einen der seinen Calibra anpreiste und am ende schrieb das er nur den wagenheber verkauft.


    Habe ihn dann netter weise mal ne Mail geschrieben wo drin stand das ich grade überlege mal was drauf zu Bieten. Dabei sagte ich ihm dann auch direkt das ich aber den Calibra dann für das Geld nehme. Da das eine mutwillige & arklistige Täuschung des Käufers ist ;) Direkt die Nr. vom Anwalt mit gegeben damit er sich nicht mit mir streiten brauch und gut. Danach kamen nur noch ein paar unfreundliche Worte und die ankündigung das der Calibra kaputt geschlagen wird wenn ich das mache... 3 Std. danach war die Auktion zurück gezogen...




    Überleg dir gut wenn du sowas machen willst, gibt genung die damit auf die Schnauze gefallen sind. Gibt genug Sachen wo sich einige schon sehr gewundert haben was passieren kann.

  • #5

    ich will ja keine täuschung begehen, aber ich habe noch so viele teile liegen und alles einzeln zu inserieren wär nen mega aufwand und auch teuer.

    Daewoo Nexia GSI 16V C20XE, Ex-Daewoo Nexia GL 8V G15MF
    Ex-Opel Vectra A CDX 8V C18NZ, Ex-Opel Kadett GSI 16V C20XE
    VW Golf VI

  • #6

    Soweit ich mir erinnere steht in den ebay Grundsätzen, dass man keine Täuschungen in dieser Art begehen darf. Ich finde es davon einmal abgesehen unter aller Sau, wenn Leute Artikel mit Bildern und Beschreibungen einstellen und in einem Nebensatz erwähnen, dass es sich eigentlich nur um ein wertloses Teil handelt, dass ersteigert werden soll. Man hat desweiteren ein Recht auf die abgebildeten und beschrieben Artikel. Ich habe diese Erfahrung selbst schon gemacht... so etwas wie hier [ebay]290023444048[/ebay] findet man immer wieder und diese Artikel Schaden einfach nur ebay. Warum legt man denn nicht einfach einen Mindestpreis fest???

    Kalle J , der Zuverlässige

  • #7

    eBay-seitig :


    Wenn Du in der Auktion zum Ausdruck bringst, dass Du ein Auto zu verkaufen hast, aber Gegenstand der Auktion nur eine Mutter sei, wird diese Auktion von eBay gelöscht.


    Wenn sie es bemerken oder darauf aufmerksam gemacht werden.


    Ausserdem riskierst Du eine Verwarnung.


    rechtlich :


    Wenn die Auktionsbeschreibung in den wesentlichen Teilen und ggf. auch per Bild suggeriert wird, dass es sich um einen Autoverkauf handelt, musst Du damit rechnen, dass der Auktionsgewinner auch einen Autodeal einklagt.


    Und das mit dehr grossen Erfolgsaussichten.


    Das mussten auch bereits einige oberschlaue Pappen- und Bildverkäufer lernen ...

  • #8

    Dann setz doch 5-10 Teile rein, und schreibe untendrunter, dass du gerade am schlachten bist und noch viel anderen kram hast, "wie z.B........." und das die leute dich anschreiben sollen, wenn sie was suchen.


    Solang ganz klar aus der auktion hervor geht, dass du z.B. NUR ein Lenkrad verkaufst geht das klar.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #9

    so wie in dem ebay beispiel würde ich es nich machen.


    ich hab überlegt ob ich federbeine verkaufe, aber mit zu schreibe das ich nen motor usw auch noch habe, das aber nur hier federbeiene verkauft werden. nich das ich nachher verklagt werde alles zu verkaufen. ich meine die bieter müssen doch die auktion auch vorher lesen



    übrigens, auf den kadett d könnte man doch eigtl. bieten und den käufer rechtlich dazu zwingen

    Daewoo Nexia GSI 16V C20XE, Ex-Daewoo Nexia GL 8V G15MF
    Ex-Opel Vectra A CDX 8V C18NZ, Ex-Opel Kadett GSI 16V C20XE
    VW Golf VI

  • #10


    Auf die Idee kam ich auch gerade . Müßte man drauf bieten und wenn er Ihn nicht raus gibt gegen klagen :]

    Täglich steigt die Zahl der Leute die mich mal am Ar... lecken können!!!


    Ich bin wie Ich bin


    die einen mögen
    MiCH


    die anderen können
    MiCH!

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