Abmelder aufpassen ! Kennzeichen

  • #11

    hmm sehr interresannte info, gut zu wissen was da bald abgeht.. aber das mit der normalen hu ist super, spart man sich einiges wenn man keinen para fahren muss. aber das mim kennzeichen is schwul :(

    BAYERN ist PREMIUMDEUTSCHLAND

  • #12

    @Breith


    selber schuld wenn Du deine Kennzeichen immer abgibst. Meine werden entwertet und ich nehme die immer wieder mit...

  • #13


    Nur nützt dir das bei einer Abmeldung ab dem 01.03.2007 auch nix mehr, da du bei der Wiederzulassung deines Fahrzeugs und nicht erfolgter Reservierung in jedem Fall ein neues Kennzeichen zugeteilt bekommst. :D :D :P Die alten Schilder kannste dir dann nur noch übers Bett hängen! :D :P ;)

    2 old 2 die young!!!! And don't forget: Metal Worx!!!

  • #14


    Mich kosten die Schilder nur 15 €, also wäre es mir egal. Aber wie man mir gesagt hat sind Wunschkennzeichen davon ausgenommen, weil man ja Geld dafür zahlt um diese zu bekommen. Deswegen sollen die automatisch für das Fahrzeug reserviert bleiben.
    Mir ist es aber egal was die machen, ich lasse meine Autos alle angemeldet. Der Kadett kostet ca. 170 € Steuer und Versicherung im Jahr, der Vectra auch nicht viel mehr, da lohnt das abmelden sich gar nicht.

  • #15

    ALSO!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich habe vorhin mit dem Strassenverkehrsamt in Siegburg gesprochen die sagen NEIN diese neue Regelung, das bei Abmeldung das Kennzeichen verfällt es nicht gibt.
    Ich hätte ganz gerne eine Quelle oder einen Gesetzestext genant wo man das genau nachlesen kann wenn es doch so sein sollte.
    Sollte das eine Ente sein wäre das eine sauerei von den Leuten die smju diese Info gegeben haben.

  • #16

    Ob Ente oder nicht, ich fände diese Regelung nicht schlecht.


    Für die Saisonfahrer gibt es ja schliesslich das Saisonkennzeichen (hab ich ja auch auf meinem Omega). Aber man darf halt nicht vergessen, das viele Leute einen Vorteil davon haben.


    Und zwar kann man da ja sein Kennzeichen behalten und es von einem zum anderen Fahrzeug mitnehmen. Immer vorausgesetzt das dieses in einen anderen Kreis verkauft oder entgültig stillgelegt wird.


    Das ist aktuell garnicht oder nur mit sehr viel Überzeugungskraft möglich.


    Aber ne Bestätigung der Quelle wäre wirklich nicht schlecht.


    Gruß,


    Andreas


    P.S.


    Bei mir in GG kosten die Schilder auch nur 15,- das Paar.

    ´89er Kadett E-CC GT (C16NZ) - [d]´91er Kadett E-Caravan Club Special (C16NZ)[/d]

    ´91er Kadett E-CC Frisco (C16NZ) - [d]´95er Omega B-Caravan (X25XE)[/d]


    http://www.unsere-opelz.de

  • #17

    Doch nur ne ente? Welch ein glück, die Saisonkennzeichen gefallen mir nicht, da sind mir meine 'nicht-eurokennzeichen' deutlich lieber, sind nicht gar so groß.
    Außerdem weiß man ja nie ob man den Wagen zur vorgegebenen Saisonzeit auch fahren kann/will, ist ja auch eine Frage des Wetters. Mein SW kommt dies Jahr auch nicht mehr auf die Straße da der Lacker nicht in die Hufe kommt X( ;(.
    Wie lange kann man den Wagen eigentlich einfach so abgemeldet lassen, wie ja auch meinen Kennzeichen behalten?

  • #18


    FZV Paragraph 14 Absatz 1


    §14
    1)[...]Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls auf den Anhängerverzeichnissen und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.


    Soweit wirklich feststehenden Angaben zum Verbleib des Kennzeichens.


    Interessant wohl auch das hier, worauf man eventuell auf eine Frist schätzen könnte:


    §44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister (=KBA Flensburg)
    1) Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach §8 sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 5 sieben Jahre, nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, zu löschen.
    2..5)
    6) Die Daten über Kennzeichen nach §30 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 6 sind im Zentralen Fahrzeugregister spätestens ein Jahr nach Rückgabe oder Entziehung des jeweiligen Kennzeichens zu löschen. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Kennzeichens gilt Absatz 5 entsprechend.


    $45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister (= lokale Zulassungsstelle)
    1) Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach §8 sind die Daten im örtlichen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 4 spätestens ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt nach §38 Abs. 1 oder Abs. 2 übersandten Mitteilungen zu löschen. Die in §33 Abs.1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Daten sind nach Zuteilung des Kennzeichens für den neuen Halter, sonst spätestens ein Jahr nach Eingang der vom Kraftfahrt-Bundesamt nach §38 Abs. 1 oder Abs. 2 übersandten Mitteilungen zu löschen.
    2..4)
    5) Die Daten über Kennzeichen nach §31 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 sind im örtlichen Fahrzeugregister spätestens ein Jahr nach Rückgabe oder Entziehung des Kennzeichens zu löschen. Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Kennzeichens gilt Absatz 4 Nr. 1


    Damit ist die Zulassungsstelle bei einem Jahr, wo sie die Kennzeichen "stehen" lassen kann. Nach einem Jahr werden diese aber wirklich endgültig wieder frei. Ebenso beim KBA wird nach spätestens einem Jahr das Kennzeichen gelöscht, allerdings verfällt der Fahrzeugbrief erst nach sieben Jahren.


    So, wo kann man da viel drin lesen ? Natürlich in der FZV. Ich ging persönlich bei den Tunern ja davon aus, dass diese sich bereits damit beschäftigt haben. Immerhin ist diese seit April 2006 verabschiedet, also jetzt schon fast 6 Monate.


    Das PDF beim Bundesanzeiger


    http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf


    Viel Spass beim lesen, ist stellenweise wirklich interessant was da steht.


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

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