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#22 ZitatOriginal von Mick
Bei meiner Vollabnahme am Montag hat mein Tüv-Prüfer sogar die Mindesthöhe von 300mm eingetragen.
Fand ich auch recht seltsam...Gruss Mick
Greif das Thema mal sofort auf um keinen neuen Thread zu öffnen
Wie jetzt VollabnahmeDas wäre auch meine Frage gewesen.
Mir ist nämlich in der Zulassungsstelle gesagt worden das es keine Vollabnahmen mehr gibt sondern das eine ganz normale Tüv-Prüfung reicht auch wenn das Auto schon länger als 18 Monate abgemeldet ist.
Jetzt bin ich aber ein wenig verwirrt, kann mich da mal wer aufklären oder muss ich mich selbst schlau machen was nun ist??
danke
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#26 Hallo nochmal,
zu deiner Frage:
§14 FZV Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung:
Die Fahrzeugdaten von Fahrzeugen mit eigenem Kennzeichen werden in einem zentralen Fahrzeugregister beim KBA gespeichert. Die Löschungsfrist dieser Daten wird von 18 Monaten auf 84 Monate (7 Jahre) verlängert (§44 FZV). Damit ist für die Wiederzulassung innerhalb der 7-Jahresfrist nur noch die Durchführung einer HU/AU erforderlich. Dieses gilt jetzt. -
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#28 Hallo noch einmal,
dann möchte ich für Klarheit sorgen an einem Beispiel. Wenn am heutigen Tag ein Fahrzeug beim TÜV vorgestellt wird, dass 6 Jahre abgemeldet ist, dann reicht nur eine Hauptuntersuchung, um das Fahrzeug in den Verkehr zu bringen. Auf Wunsch kann auch eine §21-Abnahme erfolgen. Als die Umstellung der 12-Monats-Regel bei der Abmeldung des Fahrzeugs auf 18 Monate erfolgte, ist gleichermaßen verfahren worden.
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#29 Dann schließ ich jetzt mal daraus, daß das auch für mein Auto gilt, das ich am 28.04.06 abgemeldet habe! Wenn ich mein Kennzeichen behalten möchte, müßte ich das mit der Kennzeichenfreigabe aber bis spä. 28.10.07 verlängern, oder? Möchte ich nämlich -wenn irgendwie möglich- nicht verlieren. Oder kann ich das auch auf ein anderes Auto umschreiben?
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