sportluftfilter legal?

  • #21

    Was man dabei noch bedenken sollte, eingetragen ist nicht gleich legal ;)
    Wenn das Teil gegen die FTV verstösst, dann fährt man auch ohne BE, wenn das Teil eingetragen ist. Der Dumme ist am Ende eh immer der Fahrzeughalter :rolleyes:


    An der Scheinwerfermindesthöhe kann man das am Besten erklären: Der Fahrwerkshersteller lässt ein Gutachten erstellen, bei dem wird die Verkehrssicherheit geprüft und wenn die gegeben ist, hat er sein GA. Dabei berücksichtigt keiner die Scheinwerferhöhe. Der TüV trägt das Fahrwerk laut GA ein, viele achten dabei auch nicht auf die Mindesthöhe, weil ja ein GA vorliegt und der Hersteller.... bla bla. Ein kleinlicher Rennleiter kann jetzt allerdings deswegen eine Mängelkarte ausstellen, weil man ja gegen die FZV verstösst. Letztlich ist immer der Halter selbst verantwortlich, das seine Teile gesetzeskonform sind. Hersteller und TüV sind fein raus, selbst wenn man die vor Gericht zerren würde, hätte man kaum Chancen was zu erreichen...
    Für Geld bekommt man hier in Deutschland eben alles eingetragen......

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  • #22


    bei uns ist es ebenfalls so, außer man hat ne abe wo das mit der dämmatte nicht drin steht!



    ist eigentlich totaler schwachsinn vom staat her is aber so, genau wie beim tüv denn ich glaube nicht, das ein tüv prüfer bei ner normalen HU ,die hand ins feuer legt, das das abzunehmende auto auch 2 jahre in diesem zustand ist und auch bleibt.



    Realität ist nur eine Illusion die durch Alkoholmangel hervorgerufen wird !

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  • #23

    Das Problem ist, dass alle technischen Überwachungsorganisationen letzlich auch nur Wirtschaftsunternehmen sind, und auch so handeln.


    Irgendeinen finde ich immer, der mir Sachen für entsprechenden "Mehraufwand" begutachtet. Ob es das im Zweifel immer wert ist, sollte jeder für sich entscheiden.


    Wie schon erwähnt ist letztlich immer der Halter bzw. Fahrer der Dumme.


    Bereits eingetragene Sportluftfilter genießen Bestandsschutz sofern keine Sportauspuffanlage nachträglich verbaut oder diese in Kombination begutachtet wurde. Sonst erheblicher Mangel bei der nächsten HU.
    (Sinngemäß: Quelle: Arbeitsanweisung AKE §19 Tüv Nord)


    So sollte es einheitlich sein, leider wird häufig nicht danach verfahren.

    Einmal editiert, zuletzt von vitaminE ()

  • #24


    das is natürlich toll für diejenigen, die nen auto umgebaut übernehmen und dann den spass haben...
    mit der scheinwerferhöhe is das eh so nen witz, da die kaum ein auto einhält, was tiefergelegt ist...


    beim tigra soll die serienmässig schon ganz knapp drunter liegen... eigentlich gehört da nen riegel vorgeschoben...

    ...kuschelkurs is aus...

  • #25

    ich war gestern beim Tüv - zum Glück hab ich ja eine Bescheinigung für mein offenen Luftfilter (Shiva)- ha, denkste. Prüfer schaut in sein Computer und zeigt mir dass sämtliche Gutachten dieses Herstellers für Luftfilter seit kurzem ungültig sind. Schön dass ich damals gleich 2 Stück gekauft habe Kadett/Vectra. K+N werden bei eBay noch mit Teilegutachten angeboten aber ob das noch gültig ist ?

  • #27



    Hier geht es darum, ob und wie man nen offenen Filter LEGAL fahren darf/ kann. Das ist in Deutschland leider in älteren Fahrzeugen nicht möglich. Gültige Gutachten gibt es nur für aktuelle Modelle, ich sag mal so ab 2001er Baujahr (je nach Hersteller, Modell, Baureihe etc.).
    Nen offenen Filter in nen Kadett eingetragen zu bekommen ist bei vielen TüV Prüfern auch kein Problem, nur erlischt dann die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug (warum habe ich oben auch schon mal erklärt, einfach mal alles durchlesen).


    Kleines Beispiel was sowas bedeuten kann: Mir ist im Oktober einer in ner Kurve neben in die Seite, von vorne bis hinten alles verkratzt/ verbeult. Er hat das Steuer verrissen ist in den Graben, wieder raus und kickt unsere Sekretärin (die mit ihrem Tigra hinter mir war) nochmal bei mir ins Heck. Ende vom Lied: Ohne seinen eigenen Schaden standen da ca. 135.000€ Schrott rum. Polizei kam, Papiere kontrolliert und denen sind auch schon Splitter von ner Neonröhre aufgefallen. Gutachter hat nachher alles bestätigt, aber auch gemeint, das die Röhren nicht angeschlossen waren. Alleine der Anbau ist hier bei uns schon verboten, also auch kein Geld von der Versicherung.
    Zudem Sachschaden kommt noch 2 mal Schleudertrauma, eine verstauchte Hand, Bergekosten etc. Ich glaube, ich brauche nicht zu erwähnen, das der Junge in seinem Leben keinen einzigen Cent von seinem sauer verdienten Lohn für sich ausgeben wird, da geht alles für diesen einen Unfall drauf.
    Wobei jetzt jeder sagen würde: "...och, wie pingellig von der Versicherung." Wenn die Versi nen Grund hat nicht zu zahlen, dann finden die den auch. Der Verursacher war auch der Meinung, er dürfte die Röhren so fahren, da die zwar mit der Stossie verklebt waren, aber die Kabel ganz dicht am Gehäuse abgeschnitten waren, also quasi unbrauchbar. Er hatte die Stoßstange schon so bei Ebay für nen Euro geschossen und wollte die nach ner Woche wieder weiter verticken, weil seine eigene grad beim Lacker lag.
    ... ich würde mal behaupten, komplett ohne Stossie hätte keiner was gesagt und auch die Versicherung hätte gezahlt... aber that´s Deutschland :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Dark Angel ()

  • #28

    Hallöchen Leutz!!


    Hier die Aufklärung:


    Beim K&N 57i Luftfilterkit, z.b Kadett E. ist es kein Problem eine legale Eintragung zu erhalten, trotz Gruppe A ab Kat und Duplex Rohr.


    Dämmmatte und ähnliches wird nicht benötigt, ist auch laut ABE nicht vorgeschrieben. Luftfilter darf beim Standgas nicht hörbar sein, dann ist alles regelkonform.


    Hier noch ein Bild meiner Eintragung.


    Grüßle Micha und viel Spaß beim Eintragen lassen(Beim mir wars DEKRA


    und wenn dieses nicht regelkonform wäre, dann hätte dieses Wochenende die liebe Polizei mir die Plakette abgekrazt wenn dies so wäre, wir hatten Großrazia und auch Polizisten die sich auskannten. Die haben sogar die Steuergeräte nummer kontrolliert und etc. also von daher Leute, Ihr braucht keine bedenken haben, alles wie früher.

    Einmal editiert, zuletzt von GSI LSD 1 ()

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