Was man dabei noch bedenken sollte, eingetragen ist nicht gleich legal
Wenn das Teil gegen die FTV verstösst, dann fährt man auch ohne BE, wenn das Teil eingetragen ist. Der Dumme ist am Ende eh immer der Fahrzeughalter
An der Scheinwerfermindesthöhe kann man das am Besten erklären: Der Fahrwerkshersteller lässt ein Gutachten erstellen, bei dem wird die Verkehrssicherheit geprüft und wenn die gegeben ist, hat er sein GA. Dabei berücksichtigt keiner die Scheinwerferhöhe. Der TüV trägt das Fahrwerk laut GA ein, viele achten dabei auch nicht auf die Mindesthöhe, weil ja ein GA vorliegt und der Hersteller.... bla bla. Ein kleinlicher Rennleiter kann jetzt allerdings deswegen eine Mängelkarte ausstellen, weil man ja gegen die FZV verstösst. Letztlich ist immer der Halter selbst verantwortlich, das seine Teile gesetzeskonform sind. Hersteller und TüV sind fein raus, selbst wenn man die vor Gericht zerren würde, hätte man kaum Chancen was zu erreichen...
Für Geld bekommt man hier in Deutschland eben alles eingetragen......