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#4 richtig, in kombination mit ner sportauspuffanlage sind die nicht mehr eintragbar,bei den k&n 57i kits sind letztes jahr so ziemlich alle gutachten zurückgezogen worden. bei den green twister filtern(mit kaltluftsystem) bekommt man sie eigentlich auch nur noch ohne sportauspuffanlage eingetragen. allerdings wissen solche sachen auch nicht alle tüv prüfer und tragen es euch vieleicht ein,was dann trotzden nicht legal wäre.
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#5 In Verbindung mit einer Sportauspuffanlage wäre für eine positve Begutachtung eine Einzelabnahme §19(2), 21 StVZO vorgeschrieben.
Hierzu ist jedoch eine Fahrgeräuschmessung vorgeschrieben. (kostet z.b. in Kiel ca. 300 Euro)Standgeräuschmessung sind nicht ausreichend.
(Quelle: Anweisung- AKE §19 Tüv Nord)
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#6 ZitatOriginal von VitaminE
In Verbindung mit einer Sportauspuffanlage wäre für eine positve Begutachtung eine Einzelabnahme §19(2), 21 StVZO vorgeschrieben.Hierzu ist jedoch eine Fahrgeräuschmessung vorgeschrieben. (kostet z.b. in Kiel ca. 300 Euro)Standgeräuschmessung sind nicht ausreichend.
(Quelle: Anweisung- AKE §19 Tüv Nord)
genau so schreibt man es in schön
bei uns macht der tüv sowas leider gar nicht... -
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