Fahrzeugbrief aufbieten

  • #1

    Schönen Guten Abend...
    Habe da mal ne Frage an euch. Hierbei handelt es sich um einen C kadett aus dem Jahre 79 den ich mir nun holen will...jedoch gibt es zu dem Fahrzeug keine Papiere mehr :(
    Wie geht man am Besten vor um den ganzen Behörden und Papierkrieg hinter sich zu bringen ?
    Soweit ich weiß ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden womit ja bestätigt ist das es sich um keinen Diebstahl etc handelt und der Vorbesitzer dafür Unterschrieben hat das Ihm der Brief abhanden gekommen ist. Angenommen ich hole den Wagen nun ab und Stelle ihn hier hin, fahre dann zur Zulassungsstelle und Beantrage eine Neue Unbedenklichkeitsbescheinigung (sind ja leider nur 4 Wochen gültig). Wenn dann alles fest steht und klar ist das ich durch den Kaufvertrag der Rechtmäßige Besitzer bin und es keinen Alten Brief mehr gibt so müsste man doch einen Neuen Brief beantragen können oder? Was ich mich aber Frage ist, wie komme ich an die Daten wie EZ, Kw/Ps, Bj. etc. ? Also ich brauche diese Daten ja aus zuverlässiger Quelle damit der Neue Brief erstellt werden kann oder nicht? Viell. weiß ja einer von euch bescheid oder hat ähnliches zu berichten. Würde mich sehr freuen.


    mfg

    - Kadett E GSI Champion 2.0 8v Bj. 23/05/1990
    - Kadett E GSI Champion 2.0 8v Bj. 10/06/1990
    - Kadett E LS Stufenheck 1.6 Bj. 03/05/1991

  • #3

    lassen sich diese daten nich aus der fahrgestellnummer aufschlüsseln, also prod.-jahr, prod.-stätte ausstattungsmerkmale, motorentyp etc ???


    frag ma den D-ZUG.TP der is da recht gut mit Wissen gesegnet!


    Greetz Green

    Unternehmen verstehen sich gut darin, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
    [blink]http://www.greens-area.de.vu[/blink]

  • #5

    Ist gar kein Problem!
    Mein 16V stant auch 3 Jahre in der Scheune und hatte keinen Brief mehr.
    Du brauchst lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrbundesamt. Die brauchen nur die Fahrgestellnr. und schicken Dir dann ( gegen 10 Euro Gebühr) die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Ach ja, ne Vollabnahme brauchte ich auch. Der Tüv- Prüfer schreibt dann auch nen Wisch wo die Daten für den neuen Brief draufstehen.
    Diese sogenannte "Aufbietung" übernimmt die Zulassungsstelle, oder sie verzichtet bei einem so alten Auto sogar darauf.
    Dann kannst Du das Auto zulassen, aber den neuen Brief bekommst Du erst 8 Wochen später ausgehändigt, wegen der Aufbietung.


    Hat bei mir alles ohne Probleme geklappt und würde lederzeit wieder ein Auto ohne Brief kaufen!


    Hoffe das hilft Dir weiter.

  • #6

    hi ...super
    vielen dank für die Antworten.
    Das lässt doch gutes hoffen. :)
    Werde mir zwar nochmal den Segen von der zuständigen Zulassungsstelle holen aber wird dann wohl gut gehn.
    Habt vielen dank


    mfg

    - Kadett E GSI Champion 2.0 8v Bj. 23/05/1990
    - Kadett E GSI Champion 2.0 8v Bj. 10/06/1990
    - Kadett E LS Stufenheck 1.6 Bj. 03/05/1991

  • #7


    Hmm Mark, ganz so einfach ist das nicht.
    An den Fahrzeugen sind ja zwei Blech-Plaketten angebracht:
    Zum einen das Schildchen auf der rechten Seiten mit Angaben wie Hersteller, Fahrzeugtyp, Fgst-Nr., Achslasten, Farbnummer und Code für die Innenausstattung, zum anderen das Adrema-Schildchen auf der linken Fahrzeugseite, auf dem dann die Produktionsnummer und sämtliche Ausstattungscodes verewigt sind.
    Beide Plaketten haben aber erstmal nicht soooo viel mit dem Fahrzeugbrief und der Zulassung/Betriebserlaubnis zu tun, wobei allerdings die Angaben des rechten Schildchen bis auf die Farbnummer und dem Innenaussattungscode im Fahrzeugbrief auftauchen.
    Das linke Schildchen ist eigentlich nur wichtig für das Herstellerwerk, da hier ja alle (Sonder-)Ausstattungsmerkmale vermerkt sind.
    Das einzige, was dieses Adrema-Schildchen und der ORIGINAL-Fahrzeugbrief gemeinsam haben ist die Produktionsnummer.
    Von besonderem Interesse ist das Adrema-Schildchen später dann eigentlich nur noch für Originalitäts-Fans, die sich irgendeine "verbastelte" alte Kiste kaufen und dann versuchen, den Original-Auslieferungs-Zustand des Fahrzeugs wiederherzustellen ( ... oder für so bekloppte Typen wie mich :D ).
    Das KBA oder die Zulassungsstelle interessieren diese Plaketten eigentlich nicht.
    Wichtig ist für die offiziellen Stellen nur die Fahrgestellnummer.
    Wenn das Fahrzeug jemals in Deutschland zugelassen war, dann ist die Fgst.-Nr. auch beim KBA in Flensburg registriert, samt aller in Fahrzeugbrief enthaltenen Daten.
    Schließlich erteilt das KBA ja die (erste) Betriebserlaubnis zum öffentlichen Straßenverkehr für jedes Fahrzeug.
    D.h. dort könnte man z.B. auch die zu dieser Fgst.-Nr. gehörige Briefnummer erfahren.
    Da dieser Originalbrief ja offiziell für verlorengegangen erklärt wurde, wird die dazugehörige Briefnummer für ungültig erklärt, was dann auch in einem neu ausgestellten Brief (normalerweise) vermerkt wird.


    kadettler:
    Ich würd mir an Deiner Stelle alle Unterlagen vom Vorbsitzer mitgeben lassen, würd mir von dem nochmals quittieren lassen, daß der Originalbrief abhanden gekommen ist, würd dann mit dem Kaufvertrag (die ja auch gleichzeitig als nochmalige Verlusterklärung des Briefs gelten kann) und seinem Schreiben aus Flensburg (diese Unbedenklichkeitsbescheinigung) zur Zulassungsstelle gehen und diese bitten, anhand der Fgst.-Nr. in FL die Fahrzeugdaten anzufordern.
    Wenn Du diese dann erhältst, mußt Du damit dann noch zum TÜV, um eine Vollabnahme machen zu lassen. Der TÜV bescheinigt Dir damit dann, daß einer Wiederinbetriebnahme und der Erteilung einer Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug durch die Zulassungsstelle technisch nix im Wege steht.
    Die letzte Anlaufstelle ist dann die Zulassungsstelle, die Dir die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt und Dir den neuen Fahrzeugbrief ausstellt/aushändigt.
    Wie gesagt: Vorausgesetzt, das Fahrzeug mit dieser Fgst-Nr ist jemals in Deutschland zugelassen gewesen.
    Wenn´s nie deutsche Papiere dafür gegeben hat, dann wird´s schwierig :(

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #8

    Fahrzeuge ohne Papiere anmelden geht seit nen paar Monaten total unkompliziert. Haben wir selbst schon 2mal gemacht.
    1. TÜV machen lassen, der stellt dann auch gleich nen Wisch aus für die Zulassungsstelle wo alle Daten drin stehen
    2. Anmelden. Die Zulassungsstelle prüft in Echtzeit ob das Kfz gestohlen oder sonstiges ist.


    Total unkompliziert

    :stinker: Jage nicht, was du nicht töten kannst :stinker:


    14. Opeltreffen des Opel Club Prignitz e.V.
    vom 6.-8. Mai 2011
    Infos auf www.opelclub-prignitz.de

  • #9

    wow...das hört sich ja gut an :)
    Bin ich mal gespannt...und die vom Tüv/ Zulassungsstelle wollen vorher nichts sehen? also Unbedenklichkeits bescheinigung ö.ä.?
    Denn der Kadett muss geschweißt, lackiert etc. werden. Nicht das ich die Karre fertig mache und nachher beim Tüv bzw. der Zulassungsstelle festgestellt wird das i-was nicht stimmt !?
    mfg

    - Kadett E GSI Champion 2.0 8v Bj. 23/05/1990
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    - Kadett E LS Stufenheck 1.6 Bj. 03/05/1991

  • #10

    Nein, die wollen nis#x sehen. Der TÜV guckt sich das Auto genau (kommt auf den Tüver an) an, macht TÜV/AU und erstellt nen Schreiben wonach dann die Zulassungstante den Brief erstellt. Beim Zulassen wird geprüft, ob mit dem Wagen was nicht stimmt (geklaut etc.). Also keine langen Wartezeiten mehr.

    :stinker: Jage nicht, was du nicht töten kannst :stinker:


    14. Opeltreffen des Opel Club Prignitz e.V.
    vom 6.-8. Mai 2011
    Infos auf www.opelclub-prignitz.de

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