mal 2 kleine fragen..

  • #1

    moin moin


    hätte mal 2 fragen und wollte mal eure meinung hören...


    1. Bei ebay gibt es so weisswandringe.... sind die eintragungsfrei, brauch ich ne abe dafür oder wie läuft das?


    2. darf ich ein auto zum tüv fahren, das nicht zugelassen ist und auch kein kennzeichen hat ?

  • #4

    Bekannter hat solche Weisswandringe... Sind nicht so toll... Schneiden nämlich in den Reifen... Und die Mo ntage ist echte Fummelarbeit...


    gruss


    SD

    Wenn 12 Leute im Raum sind und 14 rausgehen, müssen 2 wieder rein gehen damit der Raum leer ist...


    -=>[ Oschersleben 2k10 ]<=- *freu*

  • #5

    Damals durfte mann ohne Kennzeichen direkt zum Tüv und zur Zulassungsstellefahren, vorausgesetzt das die Deckungskarte von der Versicherung dabei war, das war damals, jetzt Kurzkennzeichen.

    Vom 16V zum SAABoteur :elite: und zurück zum Frisco.

  • #6


    Bei disem Text handelt es sich um § 10 Abs. 4 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Früher war das mal als § 23 StVZO bekannt.
    Demnach sind Fahrten ohne Kennzeichen nicht erlaubt. Es ist hier nur von "ungestempelten Kennzeichen" die Rede. Und die Fahrten müssen von der Versicherung gedeckt sein!

    Gruß, Dieselkutscher

  • #7

    Am besten is wenn du jemanden mit einem Trailer kennst dan kannst du ihn zum Tüv ziehen und gehst allem ärger aus dem Weg.

    Wer denkt das SEX die beste Sache der Welt ist der war noch nie Richtig KACKEN *headbang*

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