Wie weit darf der Tüv gehen

  • #1

    Hallo zusammen !
    Wollte meinen Cali tüven,
    dachte mir erst mal bemängeln lassen und dann fertig machen.
    Ich zum Tüv in Lü....
    Noch bevor der Tüvonkel guten Tag gesagt hat kam die Aussage : Mach den erst mal leiser , dann kannste wiederkommen.
    Ich : Ich weiß der Auspuff ist kaputt, wollte doch nur mal bemängeln lassen , damit ich weiß was ich machen muß.
    Tüvonkel : Und ich habe gesagt mach den erst mal leiser !
    Hat mich nicht drangenommen.
    Ich nach hause und alles gemacht was ich selber gefunden habe ( neuer Kat, neue Bremsen , neue Ölwanne , Schweller ,
    Radläufe u.s.w.)
    Ich zum Tüv ca. 14.00 Uhr
    Tüvonkel : Heute nicht mehr du siehst doch was hier los ist.
    Ich nach hause und nächsten Morgen um 8.00 Uhr gleich hin.
    war ein anderer Tüvonkel da (wir wohnen hier auf dem Kaff, ist immer nur einer beim Tüv da )
    der war sehr freundlich und als ich ihm gesagt hatte was sein Kollege mit mir gmacht hat , sagte der nur der ist immer so denk dir nichts bei.
    Der hat dann nur ein paar Kleinigkeiten bemängelt ( Bremsleitung entrosten , ein kleines Blech einschweißen und fertig.
    Ich das also gemacht und nächsten Tag zum tüv ca. 14.00 Uhr.
    Der alte Tüvonkel war wieder , was meint ihr was der sagte?
    Richtig : Keine Zeit hab viel zu tun komm morgen wieder.
    Ich : Wollte nur zur Nachuntersuchung , ist nicht viel.
    ER : Ja morgen.
    Ich nach Hause
    Am nächsten Morgen bin ich wieder hin , in der Hoffnung, das der andere Tüvmann da ist, doch sch... war nicht so.
    Ich : Ich komme zur Nachuntersuchung , ist nicht viel
    Er : Das werden wir gleich sehen!
    Dann hat er den Cali nochmal komplett unter die Lupe genommen und mir eine Mängelliste mitgegeben die sich gewaschen hat.
    Aber alles nur aus den Fingern Gezogen.Zum Beispiel die Radläufe hätte ich noch nicht spachteln dürfen , weil er sonst nicht sehen kann wie die Arbeit gemacht ist u.s.w.
    Bin dann am nächsten Tag nach BOT zur Dekra , ohne Mängel durch.
    Was würdet ihr mit dem machen ?
    ich kann das einfach nicht auf mir sitzen lassen!!!

    Der die Gänge schraubt !!!!

  • #2

    Wenn du eine Mängelkarte bekommen hast, dürfen lediglich diese Mängel begutachtet werden, alles andere ist fürn Popo!


    Da muss man bisschen selbstbewusstsein an den Tag legen und auch mal einen vom Tüv zurechtstoßen.


    Geh nochmal hin wenn der andere da ist und schildere deinen Fall - Geld zurück verlangen!!!


    Gruß


    Christian

  • #3

    An deiner Stelle würde ich mich beim TÜV (Regionale Hauptstelle von NRW in Köln)beschweren, die würden von mir einen Brief bekommen der sich gewaschen hat, solch eine Willkür darf ein Prüfer nicht an Tageslicht legen.

    Einmal editiert, zuletzt von JuppesSchmiede ()

  • #4

    Ich würd auch ne beschwerde einreichen...
    kannste ja wohl nich auf dir sitzen lassen...
    vollidiot...
    boah hätt ich mich da aufgeregt xD ich hätt den zur sau gemacht, aber richtig...
    kannst dich doch von dem nich so hin und her schubbsen lassen =)

  • #5

    Ich würd´ mich auch beschweren, hab ich damals auch gemacht als der Tüv´ler mein Kaddy geschrottet hatte.
    Gruß Stefan

    [blink] Manchmal denke ich, ich bin der letzte Ritter, aus schönen Träumen zu erwachen das ist Bitter......also schlaf ich weiter meinen Traumlosen Schlaf.........[/blink]

  • #7

    Ging damals sehr Spektakulär aus indem der Tüv´ler bestätigt hatte (nach mehreren Drohungen von meinem Anwalt natürlich) mit Vorsatz gehandelt zu haben und er Seinen kittel an den Nagel hängen durfte.
    So einer von den Bösen is´ nun weg aber es gibt noch viele...
    Gruß Stefan

    [blink] Manchmal denke ich, ich bin der letzte Ritter, aus schönen Träumen zu erwachen das ist Bitter......also schlaf ich weiter meinen Traumlosen Schlaf.........[/blink]

  • #8


    Sowas hört man gerne... ;)


    Aber edition 1.6, hat sich ja alles zum Guten gewendet für dich.

  • #10

    Schon krass was sich einige erlauben 8o


    Ich hatte bis dato nie Ärger mit den Prüfern, liegt vllt. auch am Opelclub :D


    Du kannst aber nur das melden was du schriftlich hast sprich die neue Mängelkarte von dem Typen zum Vergleich gegen die alte mit den 2 Mängeln.
    Das was mündlich alles vorkam ist quasi nichts wert vor Gericht "Aussage gegen Aussage"


    Viel Erfolg beim Anwalt :wink:

    Meine Vereine: http://www.bsv-muenster.de/BSV/Sportarten/Bowling/

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