ZitatAlles anzeigenPressemitteilung 17.10.2008
* VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
* Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
* Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
* Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten
Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.
Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben
Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere!
QUELLE: VDATev
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#3 naja aber jede tuning firma die gutachten darüber hat kann dir auch pellen die nur ein festigkeitsgutachten haben eintragen.......
es sei denn es sind flamm neue dinger.....;-)ich sprech aus erfahrung hab grad die mattig weller in et -07 und et - 12 eingetragen bekommen mit fast kaum problemen dabei....
war nur ne sucherei wer sowas schon mal vom umbau hat eitragen lassen...und der tüv machts dann auch wieder.....:-)mfg.: markus
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#6 ZitatOriginal von Loki
demzufolge kann schmidt zum beispiel für viele autos nicht mehr anbieten, wenn ich das richtig interpretiere.....und die sind auch noch Mitglied der VDAT e.V.
Vielleicht sollte man denen mal mitteilen, was die VDAT so für Pressemitteilungen macht und damit ihre eigenen Mitglieder aus dem Wettbewerb schmeisst, bzw. unterstellt, dass kein QM vorliegt.
Aber es ist klar das die VDAT so schreibt. Immerhin haben die großen Tuner keine Probleme mit einer Einzelabnahme und selbst die Hersteller werden diese anwenden, um dem Kunden seinen (teuren!!) Wunsch zu erfüllen. Die Lister der Mitglieder der VDAT ist ja entsprechend. Für den kleinen Hinterhof Tuner ist halt kein Platz im Reich der "Schönen und Reichen" und halt in der VDAT.
Gruß
Chris -
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#7 Naja soweit ich weiß ist es so.
Sobald für einen PKW Typ die Felge freigegeben ist z.B.
VW Corrado.und ich aber einen Opel Kadett fahre bekomm ich diese Felge aber trozdem Legal bei jeder Tüv Prüfstelle eingetragen. (Einzelabnahme bei bestimmten Grössen)
Der Tüvler sagte zu mir damals das das kein Problem sei weil es ja logisch ist das die Hersteller keine Gutachten mehr für so alte Autos machen.
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#8 und dazu kommt wie bei mir mit ner negativeren et zahl als +03 das es da sowieso nur festigkeitsgutachten gibt und man dann halt einen tüver finden sollte der die et zahl(felgen größe/usw) schon irgendwann mal eingetragen hat oder im tüv-pc so ne eintragen findet das dies mal getestet wurde mit der felgen größe/reifenkombination auf nem kadett e....
ich sag ja ich hab denn driet die letzten 3wochen durchgemacht....
und dies mit umwegen und langer anfahrt zum speziell ausgewählten tüv lohnt sich mehr als wie beim ortsansäßigen tüv(oder poppelstuner namens "BEST") ne teure einzelabnahme/prüfung allein für die felgen machen zu lassen...
so ist es halt mir ergangen...bzw so wurd es mir bei einigen tüvern/tunern erzählt-fazit ich bin ein paar km gefahren und nur anhand vorhandener gutachten die der tuner da hatte war die eintragungen kein thema(und günstiger als andersrum.....)mfg.: markus
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