• #1

    Hab ein Original Blaulicht mit Horn und allem drum und dran
    angeboten bekommen , wirklich alles dabei, von Schaltern
    bis Dichtung.
    Ist der Besitz strafbar, wenn nein was darf sowas kosten?


    Der die Gänge schraubt !!!!

  • #2

    Willst´ du das einfach nur haben sprich zuhause liegen haben oder möchtest du es verbauen an deinem Auto?
    Wenn es nur zuhause ist glaub ich nich´ das es Strafbar is´.
    Außerdem ist der Besitz nich´ Strafbar nur das Benutzen ;).




    Gruß Stefan

    [blink] Manchmal denke ich, ich bin der letzte Ritter, aus schönen Träumen zu erwachen das ist Bitter......also schlaf ich weiter meinen Traumlosen Schlaf.........[/blink]

  • #4

    Ich hab mal nen netten Polizisten gefragt, ob ich mir das Blaulicht aufs Auto schrauben darf, hat ja immerhin ein E-Prüfzeichen :lol:


    Auf einmal wurde der nette Polizist etwas sauer :D


    Aber für zu Hause im Partyraum ist das doch bestimmt mal witzig...


    Könnte mir aber vorstellen, dass du nen Nachweis (Kaufvertrag,...) brauchst, dass das Teil nicht geklaut ist - ist ja immerhin Staatseigentum...


    Gruß


    Christian

  • #5

    Du darfst mit einem Blaulicht fahren. dafür gibt es noch kein Gesetz. Sogar auf dem Auto darfst du es haben und leuchten darf es auch. Einziehen dürfen die das nicht. Gibt nur ne Geldstrafe von max 15 Euro aber du hast immer freie Bahn :D


    Gruß

    Kein Turbo? Kein Interesse !


    Kadett-E CC 2.0 8V
    Kadett-E Stufenheck [d]1.4[/d] 2.0 16V
    Kadett-E Cabrio 2.0 8V
    Kadett-E Cabrio [d]1.6[/d] 2.0 8V
    Kadett-E 4-Türer 2.0 16V


    Lancia Delta 1600 HF Turbo Rallye Kat

  • #7


    Naja stimmt, die Verordnung der StVO reicht aber aus:


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php


    Gruß
    Chris


    PS: das Ding muss nich geklaut sein. Hella baut die Dinger und man kann sie auch legal kaufen. Staatseigentum also nur bei Diebstahl und dann isses eh Hehlerware.

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #8

    Naja man kriegt ja nich´ alle Tage nen´ Blaulicht angeboten also wird es schwer sein nen´ Preis dafür zu nennen :D.
    Aber was soll es denn kosten? =)



    Gruß Stefan

    [blink] Manchmal denke ich, ich bin der letzte Ritter, aus schönen Träumen zu erwachen das ist Bitter......also schlaf ich weiter meinen Traumlosen Schlaf.........[/blink]

  • #9

    Man darf das Blaulicht besitzen, aber es muß wenn es montiert ist komplett abgedeckt sein, eine Benutzung ist schon mal garnicht gestattet. Sowas nennt man Amtsanmaßung wenn ich richtig informiert bin.
    MAn sieht nämlich manchmal so alte Feuerwehrkisten oder den Iltis von der Bundeswehr. Die machen nicht umsonst ne Hülle über die Signaleinreichtung. Sobald das Fahrzeug den Status des Einsatzfahrzeugs verloren hat, darf das Teil weder sichtbar, noch benutzt werden.
    Selbst gelbe/orangene dürfen nicht so ohne weiteres montiert werden.

  • #10

    Der Besitz ist nicht strafbar !
    Allerdings darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden, es ist nur für Sonderfahrzeuge zulässig wie Polizei ,Feuerwehr,DRK usw.
    Wenn diese Signaleinheit am Fahrzeug montiert ist muss diese bei Strassenfahrt abgedeckt sein ist leider auch bei Oldtimern so.
    Wir haben einen Opel Blitz Feuerwehrwagen und leider das gleiche Problem mit dem Abdecken.

    Jojo O-S-B
    Fehlende Leistung wird durch reinen Wahnsinn ersetzt !!!

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