Hallo Gemeinde.. o)
Ich höre hin und wieder davon, dass der TÜV einem die Betriebserlaubnis für ein Auto entziehen kann, wenn Schweißarbeiten nicht korrekt und nach Vorgabe und von jemandem, der vielleicht auch einen Schweißerpass oder eine entsprechende Ausbildung genossen hat, gemacht wurden.
Habt ihr sowas auch schon gehört / erlebt ?!
Ich stelle mir das irgendwie horrormäßig vor. Ich arbeite seit vielen Monaten meinen Kombi wieder auf und tausche natürlich wichtige Teile, wie die Querlenkerstützen, den entsprechenden Boden, Fußbodenbleche und auch einen Längsträger. Über Schweller, Seitenteile, komplette Front und sonstige Karosserieteile, wollen wir jetzt mal nicht sprechen, die sind aber auch auf der Liste.
Angenommen das Auto ist dann fertig und sieht aus wie geleckt und ich stelle dem TÜVer das dann zur Untersuchung hin, will er einen Nachweis wer die Arbeiten gemacht hat ?!
Ich denke da so an viele Hobby-Oldtimer-Restaurateure, die schweißen doch auch alle zuhause inner Werkstatt und lassen ihre Wagen dann später auf die Menscheit los und hier sind sicherlich ebenso gravierende Restaurationsmaßnahmen erfolgt.
Fängt der TÜV an, mit Röntgengerät die Schweißpunkte und Nähte zu untersuchen ?! Macht er sicher nicht, wenn man nur einen Schweller austauscht, aber wenn das halbe Auto gemacht wurde.. und der Fachmann sieht das bestimmt.. der kann einen E-Schweißpunkt ganz sicher von einem Schutzgas-Gerät-Punkt unterscheiden
Falls jemand dazu etwas sagen könnte.. würde mich interessieren.. o)
Gruß & Dank,
Rob.