LWR austragen zwecks Hirschcar

  • #1

    Hi Leute...


    ich habe folgendes Problem... ich hab einen der letzten Kadett E ('91er) und genau hier ist der Hund begraben... ab '91 gabs die LWR die bzw. ab hier war sie Pflicht!


    Ich habe Hirschcar-Scheinis mit Gutachten usw. bekommen jedoch haben diese ja keine LWR.


    In meinen Augen müsste es doch irgendwie auf "normalem" Wege möglich sein die ausgetragen zu bekommen, da es den Kadett schon lange vorher ohne gab und nur diese eine 91iger Reihe darunter fällt.


    Laut Tüv gäbe es 3 Möglichkeiten:


    a) Evtl. besteht die Möglichkeit, dass der Wagen auf "Halde" stand, d.h. vor 91 produziert jedoch erst 91 verkauft... dann müsste aber die LRW nachgerüstet sein... was ich aber nicht nachvollziehen kann... ich wüsste zumindest nicht wie?!


    b) Ich müsste aufs Amt gehen und mir eine Bescheinigung holen, dass dieses Bauteil öfter kaputt gehen würde (sofern es so wäre) und mit hohen Kosten verbunden wäre dies zu erneuern


    c) Dass die LRW nicht mehr Lieferbar ist


    Na ja... im Grunde trieft ausser vielleicht a) nichts zu. Das Teil ist lieferbar und sicher auch nicht teuer.


    Die Hirschcar will ich aber unbedingt haben... und nein... jetzt bitte nicht kommen mit "dann fahr doch so und baus zum nächsten Tüv ab". Ne... ich hab ein Gutachten und sollten somit auch sauber eingetragen werden.


    Hat jemand eine Idee?

    [denk]Ich putz hier nur![/denk]

  • #2

    Als vierte Möglichkeit würde es evtl gehen eine Leuchtweitenregulierung an die Hirsche anzubauen. Aber bitte so das sie ohne Rückstände wieder abzubauen ist wegen der Seltenheit der Hirsche. Hat mein Kumpel bei Angel Eyes für n anderes Auto gemacht und dem TÜV wars auch recht. Drecks LWR!

  • #3

    Na ja... wäre schon möglich aber habe ich irgendwie nicht so ganz vor gehabt, eben wie du schon sagste... Seltenheitswert etc. und vor allem wüsste ich nicht wie man die "gescheit" anbringen sollte.


    Ärgerlich wäre es, wenns keine Möglichkeit gäbe :stance:


    Dann würde nämlich nur eins bleiben... entweder legal die originalen dran machen... und die Hirschis verkaufen... oder nicht legal damit rum fahren.

    [denk]Ich putz hier nur![/denk]

  • #4

    Also ich denke mal das keiner der A-B-C Punkte bei Dir zutreffen wird... an Hand der Fahrgestellnummer deines Kadetten kannst Du ja sehen, in welchem Jahr er poduziert wurde... ich glaube kaum, das er früh genug produziert wurde.


    ...warscheinlicvh würde höchstens C zutreffend sein, denn für die HirschCar sind meines wissens nach NIE Leuchtweitenregulierungen angeboten wurden... ergo: nicht mehr lieferbar ;)


    Bin ich froh, das mein Kadett von 1989 ist :)


    ...illegal mit den Hirschen herum fahren würde ich an deiner Stelle nicht... kannst mir also gerne mal bescheid geben, wenn Du sie verkaufst :D


    Gruß Music.

  • #5


    Wieso wusste ich, dass es nicht lange dauert, bis die Frage bzw. Aussage kommt


    Ne ne du... so schnell verkaufe ich die nicht ;) aber ich werd dich mal vormerken ;)

    [denk]Ich putz hier nur![/denk]

  • #6

    Hatte mal die Dekra gefragt, Lwr austragen lassen, mit der Vorraussetzung Hartes Fahrwerk, also er geht net tiefer .
    Dazu die Rückbank raus, also nen zwei sitzer, und meinetwegen noch zulässiges gesammtgewicht reduzieren .


    Die Antwort :


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
    Gerne antworten wir Ihnen:


    Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.1990 ist gem. §50 (8) StVZO
    eine vom Fahrersitz aus zu bedienende Leuchtweitenregelung vorgeschrieben
    (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php).


    Bei allen nachträglichen Änderungen an den Scheinwerfern wären ggf.
    die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die für den Zeitpunkt der
    erstmaligen Zulassung galten.


    Wenn an Ihrem Fahrzeug die Einhaltung des oben angesprochenen Absatzes 8,
    der sich im Wesentlichen auf die EG-Richtlinie 76/756/EWG in der aktuell
    geltenden Fassung 97/28/EG (Vorschriften der ECE-Regelung R48) bezieht,
    durch das harte Fahrwerk, die Reduzierung der Sitzplätze auf den
    Fahrersitz oder Einschränkung der möglichen Zuladung und Verhinderung der
    "Nickbewegung" beim Anfahren realisieren lassen, wäre eine diesbezüglich
    Abnahme sicherlich denkbar.


    Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
    einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.


    Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
    ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
    beauftragt.


    Die erforderlichen Prüfungen müssen in klimatisierten Räumlichkeiten mit
    allen Beladungszuständen am konditionierten Fahrzeug unter Laborbedingungen
    durchgeführt werden.


    ...um es kurz zu machen eine solche Prüfung wird teurer als die Nachrüstung
    bzw. Ausrüstung mit der LWR.


    Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
    mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
    die Abnahme durchführen wird.


    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

    „Wird ein Fluxkompensator auf Richtige Art an einen Van der Graaf Generator angeschlossen, erhält man daraus einen brauchbaren Time-to-Nothing-Konverter“
    Zitat: Dr. "Doc" Emmett L. Brown

  • #7

    Ja das leid kenn ich kann es deswegen auch nicht machen. Mein alter war ez 11/1989 und der hatte auch schon eine lwr drinne wegen 1/1990. Ich glaube nicht das du die eingetragen bekommst. Habe das selbe mit meiner nebelschlußleuchte die ab den 1.1.1991 plicht ist und meiner ez 3.1.1991 ist.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #8

    Laut dem Zitat ist ja eh die EZ relevant und nicht das Bj., aber das Datum, an dem Dein Auto das Werk verlassen hat, findest Du im alten Brief auf der letzten(dieser halben) Seite in der Mitte.
    Wo das im neuen Brief steht, kann ich Dir nicht sagen. Hab grad mal in einem nachgesehen, aber da steht nix. Nehme mal an, daß das in den neuen nur bei Neuwagen (also wenn das der 1.Brief ist) steht.
    Gruß, Thorsten

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #9

    Hey -.- :stance:


    macht mich net schwach...


    mal wirklich vom "Gesetzestext" abgesehen... welchen ich jetzt nicht in Frage stellen möchte...


    Jetzt mal eure "persönliche Meinung":


    Ich würde absolut keine Probleme damit haben und volles Verständnis, wenn es das Auto erst ab 91 ab Werk geben würde... aber der Kadett wurde wohl WEIT in den 80igern gebaut und hatte bis zuletzt KEINE LWR... da muss doch irgend etwas zu machen sein... früher ging es mit dem "gleichen" Auto doch auch... und daran wurde absolut nichts gravierendes geändert was mit dem Licht zu tun hat... im Gegenteil... die Lampen gibt es doch sogar noch...

    [denk]Ich putz hier nur![/denk]

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