07 Kennzeichen???
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#6 Also Grundlegend würde ich erstmal mit dem/die Zuständigen in deinem Landkreis reden ob a) Fahrzeuge mit Bestandschutz übernommen werden b) was es für Auflagen für dich gibt und für weitere Fahrzuege.
Denn es ist von Kreis zu Kreis anders da kann dir kaum jemand was genaues sagen selbst google nicht....
Wegen den Fahrten, eben Probe, Überführungs, Wartungs und Fahrten zu Treffen sind erlaubt, eben mit Fahrtenbuch.
MFG
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#9 also, soweit ich gehgört habe, sind Fahrtenbücher lediglich für Youngtimer gedacht, warum auch immer.
07 Joungtimer =mind. 25Jahre
H-Kennzeichen= Historisch. mindestens 30 Jahre
Das bedeutet, dass das Alter nicht zwingend wichtig ist, wenn ein Fahrzeug für Historisch Wertvoll gehalten wird.
Das gilt lediglich für Groß´serien um zu verhindern, dass zu viele Fahrzeuge einer Serie das H-Kennzeichen erhalten.
Deshalb wurde es ja auch 2007 von 25 auf 30 erhöht. Somit hat kein E-Kadett ein H-Kennzeichen bekommen, was in erster Linie wohl auch das Ziel war.
Wenn es nur ncoh 10 E-Kadetten gäbe, könnten alle ein H-Kennzeichen bekommen, sofern sie den jeweiligen Bestimmung entsprechen, also einem mindestmaß an Originalzustand. -
#10 Um es mal einfach zu sagen: Der Beitrag eben ist völliger unsinn.
Einzig: H = 30 Jahre ist korrekt (und das seit 2007 auch für 07 Neuanmeldungen)
Einen "Youngtimer" gibt es nicht. Zumindest nicht im deutschen Recht und das zählt für die StVZO, FZV, StVO.
In keinem dieser Werke ist ein Youngtimer definiert und war es auch vorher nicht.Bis 2007 gab es eine Ausnahmeverordnung für die 07 Kennzeichen. Auch dort war nie der Begriff Youngtimer vorgekommen, sondern schon immer Oldtimer. Innerhalb der Ausnahmeverordnung für 07 Kennzeichen, wuden von Fahrzeugen ab 20 Jahren Alter gesprochen. Allerdings mit dem Begriff Oldtimer. Das ganze war 1994. 1997 wurde das H-Kennzeichen in die StVZO eingebracht. Dazu wurde der Begriff "Oldtimer" definiert. Das Dilemma war, die Ausnahmeverordnung redete auch von Oldtimer. Es gibt einige Urteile, wo ein 07 Kennzeichen nicht anerkannt wurde, da das Fahrzeug keine 30 Jahre alt war.
Weiter: Da die Ausnahmeverordnung nicht sehr sauber geschrieben wurde und eben nur eine Ausnahme war, hat jede Zulassungsstelle ihren eigenen Mist verzapft. Da wurden Fahrzeuge mit 20 Jahren nicht genommen, da wurden Fahrzeuge jünger als 20 genommen, wenn es nachweislich seltene Fahrzeuge waren (Bayern hatte da so einen tollen Katalog mit 5 Punkten, so war ein 1997er Lotus Omega im Besitz einer 07 Nummer). Andere haben Großserien nicht anerkannt, egal ob das Fahrzeug einen Sammelwerten Zustand hatte oder nicht und so weiter und so fort.
Mit der FZV hat sich das ganze etwas gebessert. Für Neuanmeldungen ist das auch einfach: 30 Jahre und ein positives Gutachten vom TÜV nach §23 StVZO. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Kadett, Golf, Taunus oder einen 300er SL handelt. Einzig und allein ist das Gutachten und das Alter entscheidend.
Nun ist da aber ein Bestandschutz in der FZV aufgeführt und genau hier macht wieder jeder, was er will und für Richtig hält. Es gibt keine klare Linie. Fakt ist: Alle Fahrzeuge, die ein 07 Kennzeichen vor dem 1.3.2007 hatten, dürfen dieses behalten (bzw. der Besitzer darf so weiter fahren). Über einen Verkauf oder ähnliches steht da aber nix in der Regelung. Problematisch ist, der Fahrzeugbesitzer (bzw. der Besitzer der 07 Nummer) hat diese Nummer, nicht das Fahrzeug als solches. Anders als bei einer normalen Zulassung ist die 07 (und auch 06) auf eine Person registriert und nicht auf ein Fahrzeug. Die 07 gilt auch bis heute als "nicht zugelassenes Fahrzeug" und damit auch das Problem, dass die 07 Nummer (wie auch 06 und 04) nicht im Ausland anerkannt werden (müssen, einige Länder erkennen das 07 als Zulassung an).
So, ich hoffe damit sind viele Unklarheiten beseitigt. Wer heute ein 07 Kennzeichen "übernehmen" will, muss sich mit seiner Zulassungsstelle unterhalten. Wer ein neues Fahrzeug darauf anmelden will: siehe FZV.
... und damit das ganze auch Spaß macht: Die Versicherung zu finden, die bei 07 mitspielt, ist das nächste Problem. Gerade wenn Fahrzeuge modifiziert sind (auch wenn ein H-Gutachten existiert).
Gruß
Chris -
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