KONI im Arsch - wie Anspruch auf die angeblich lebenslange Garantie?!

  • #1

    Tach auch....


    weis nich wos sonst reingehört, für mich ists ein problem.


    Schon seit anfang der saison leckt einer meiner hinteren härteverstellbaren gelben Koni stoßdämpfer öl.
    Angeblich haben die ja lebenslange garantie nur wie nem ich die in anspruch?! ohne
    rechnung?!


    einbauen lassen hat die damals mein Opa bei Opel im urzustand bei da ersten inspektion


    Die Stoßdämpfer sind seit 92 drin (damals stellten die sogar noch ihre eigenen federn her),
    sehen wie neu aus und mussten ja nur 75Tkm rumstehen. ja und trotzdem ist einer kaputt.


    wie könnte man Anspruch auf diese angebliche Garantie bekommen????

    Blech.... :ahhhh:

  • #2

    Naja, die haben ja nur lebenslange Garantie auf Materialfehler, ob das mit hier rein gehört?
    Weil juristisch ist dieser Begriff ziemlich weit dehnbar...

    :) Stufe, alles Andere ist abgehackt :)


    Suche dringend eine Vorfacelift GT-Heckstoßstange, für meine Stufe, wer was hat, anbieten!!! :)

  • #3

    Das Problem ist auch eine "lebenslange" Garantie ist in D. nicht erlaubt, das wurde mal gekipt frag mal bei Koni an wie lange die in D. überhaupt geben.
    Die können dir dann auch sagen wie es mit der Abwicklung abläuft..


    MFG

    Man kann es einfach machen oder es richtig machen ...


    Mein YouTube Channel
    Opel Club Geldern´89

  • #4

    Also, vielleicht lässt sich ja noch die alte Rechnung vom Einbau finden, meistens hebt man sowas ja auf :D damit würde ich dann zu dem Opelhändler fahren und mal mit dem sprechen...ansonsten wirst du bei Koni direkt wohl nicht viele Chancen haben, ohne Rechnung oder sonstigem Nachweis...und die werden wahrscheinlich auch nur sagen, dass ein Stoßdämpfer ja auch mal gewechselt werden muss und auch mal aufgrund des hohen Alters kaputt gehen kann...ich meine, wenn die Dämpfer nun 17 Jahre alt sind und 75tkm runter haben, dann würde ich mal in neue investieren...

    Kalle J , der Zuverlässige

  • #5

    Habe ähnliches Problem, habe ein Fahrzeug gekauft in dem defekte Koni´s eingebaut waren. Fahrzeug wurde geschlaschtet.
    Es lag noch die Garantie- Karte unausgefüllt bei den unterlagen mit dabei.
    Ich bei Koni auf die Homepage, angerufen:
    Nur der Käufer mit original Rechnung kann Anspruch erheben!
    Also falls Oppa noch unter uns ist un die Rechnung noch hat.....

    :gelage:" Is immer noch besser, als ein Kolbenfresser....."
    Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit :denk:

  • #6

    beim Kauf gibt man doch für Gewöhnlich nicht seinen Namen an, oder?
    Bei PackardBell war es das Gleiche.
    Garantie besteht nur für den der das Produkt gekauft hat. Da man aber nciht nachweisen kann, wer es gewkauft hat, muss die Garantie gewährt werden, sofern diese in allen Anderen Punkten gültig ist.


    Wer aber von sich aus schon am Telefon sagt, dass man die Teile nicht selber gekauft hat (am besten man gibt auch gleich die Teilenummern an, damit diese für Garantiefälle gesperrt werden können), dann ist man letztlich selber Schuld.
    Manchmal muss man sich einfach mal durchsetzen.

  • #7

    Bei Koni ist ein Garantie aufkleber auf dem Karton, den die Werkstatt auf die Rechnung klebt .
    Meine Konis hab ich ja selber eingebaut, daher ist der Garantie Aufkleber noch auf dem Karton .
    Ne Rechnung kann dir jeder schreiben, aber komm mal an so nen Kleber ran :)


    Kann man auch Googlen .

    Bilder

    „Wird ein Fluxkompensator auf Richtige Art an einen Van der Graaf Generator angeschlossen, erhält man daraus einen brauchbaren Time-to-Nothing-Konverter“
    Zitat: Dr. "Doc" Emmett L. Brown

    Einmal editiert, zuletzt von keo ()

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