müssen Eintragungen bei der HU verbaut sein?

  • #2

    Also mein Tüvonkel sagte mir alles was im Schein steht muss auch vorhanden sein. Der hatte sich ja angestellt weil die Hängerkupplung nicht montiert war aber eingetragen. Ich würd´ mal mit dem Tüver schnacken, vielleicht sieht er es ja nicht so eng;).




    Gruß Stefan

    [blink] Manchmal denke ich, ich bin der letzte Ritter, aus schönen Träumen zu erwachen das ist Bitter......also schlaf ich weiter meinen Traumlosen Schlaf.........[/blink]

  • #4

    also meiner meinung nach kann es dran sein.
    weil wie siehts denn sonst mit den verschiedenen reifen (sommer/winter) aus.
    kann ja schlecht mehrere sätze verbaut haben! ;)


    entweder sind originalteile verbaut oder eben die eingetragenen.
    falls ich falsch liege klärt mich auf, aber dann erklärt mir auch wie die das mit den reifen sonst machen wollen.

    Kraft kommt von Kraftstoff! :bier:

  • #5

    wenn orginalteile drann sind ist es wurscht ob die eingetragenen tuningdinger nicht da sind. Zumindes hat bei mir letztens kein hahn danach gekräht. Warum auch ? :)

    HAWK[eye]ich sachs immer wieder wieder.. Gott schütze uns vor Sturm und Wind, und Menschen die vom Taunus sind... ^^

    Einmal editiert, zuletzt von Greg ()

  • #6

    mh...
    naja, Reifen ist ja klar. Im Schein steht ja nur die zugelassene Größe, nicht die Marke oder Winter/Sommer-Reifen.
    Naja, die Verspoilerung wieder eintragen lassen kostet ja nicht die Welt.
    Die Abnahme war ja die kostspielige Angelegenheit. 60€ hat der Spaß gekostet. ^^
    Der TÜV-Onkel hat damals bemängelt, dass in der Mitte der Frontschürze eine Strebe sein muss um die untere Lippe zu stabilisieren.
    Und die Abschleppöse liegt nicht frei.
    Er hat es aber nicht auf das Gutachten geschrieben.
    Aber was soll ich bei einem Automatik-Golf mit einer Abschleppöse ^^
    Und mal davon ab hat das Body-Kit einen Tüv-Stempel von 1984.
    Die können ja nicht von mir verlangen ein abgenommenes Produkt zu verändern, damit es erneut abgenommen werden kann.^^
    Ich schneide da doch kein Loch in meine Frontschürze.
    Deswegen will ich damit nicht zum TÜV fahren ^^


    Es sidn ja nur optinale Teile, die wie die GT-Schürze nur an die Stoßstange geschraubt werden. An den Seiten sind es halt Seitenschweller und hinten wie vorne eine geschraubte Schürze.



  • #7

    Naja Automatik Fahrzeuge kann man ca. 50km mit max. ~50km/h schleppen ohne das durch den fehlenden Öldruck das Getriebe schaden niemt.
    Vor allem bei gefahrenstellen wie Autobahn & co wartet man nicht wirklich auf ein Schleper der den mit Kran draufpackt, da kommt das Seil oder Stange hinter dem ADAC Van und ab zur nächsten Ausfahrt/Parkplatz.


    Was steht den im Gutachten zwecks Stabilisierung/ Öse ?


    MFG

    Man kann es einfach machen oder es richtig machen ...


    Mein YouTube Channel
    Opel Club Geldern´89

  • #9

    Dann müsste ich ja beide Lenkräder verbauen zur HU :kratz:


    Endschalldämpfer hab ich auch zwei eingetragen :kratz:


    Stell mir gerade den Prüfer vor "Die Lenkräder ? Das is nich okinal ! Die Auspuffe ? Dat is auch net Okinal ! Der Luftfilter is auch net Okinal, der gehört verboten ! "


    Austragen wär ja noch schöner, auch wenn durch die Eintragung der richtige Anbau bestätigt wird, und dieses ja wieder dann theoretisch wieder geschehen muss, halt ich es für quatsch .
    Beim Tüv bekommt man ja den Wisch fürs Strassenverkehrsamt, damit die es eintragen, den Wisch behält man aber und könnt ihn ja wieder nutzen wenn es wer austrägt, und keiner würde den Anbau bestätigen !


    Kuriose Tüver gibts !

    „Wird ein Fluxkompensator auf Richtige Art an einen Van der Graaf Generator angeschlossen, erhält man daraus einen brauchbaren Time-to-Nothing-Konverter“
    Zitat: Dr. "Doc" Emmett L. Brown

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