Zulassung

  • #14

    Habe gerade mal auf der Internetseite von Münchens KFZ-Zulassungsstelle geschaut. Dort steht nur was von einer gültigen Hauptuntersuchungsbescheinigung die man mitbringen muss. Aber nichts von der AU-Bescheinigung. Ich meine, die habe ich ja noch und die AU ist ja gerade auch erst eine Woche abgelaufen und er stand jetzt fast zwei Jahre abgemeldet in der Garage. Da kann sich ja eigentlich nicht viel an den Abgaswerten verändert haben. Die Abmeldebescheinigung muss ich ja eh mitnehmen.

    Apollo's Selfmade Hangar

  • #16



    Seltsam, ich war gerade am Mittoch bei der KÜS mit meinem blauen zur HU. Ohne Mängel :shakewigglewiggle:
    Hab aber nach alter Väter Sitte zwei Zettel kekommen - einen für die HU und einen Für die ASU.


    Scheint wohl so daß je nach Region oder Prüforganisation verschiedene Süppchen gekocht werden, wie so oft wenn es um solche Sachen geht :rolleyes:

  • #17

    Also es stimmt! Da die AU und die HU ja jetzt zusammen sind, kann man sein abgemeldetes Fahrzeug auch mit einer abgelaufenen AU zulassen. Allerdings muss die HU noch gültig sein, das ist ja klar.

    Apollo's Selfmade Hangar

  • #19


    Seit 17 Jahren ;)


    Im Übrigen ist der Begriff Abgassonderuntersuchung für Fahrzeuge die nicht mal unter Anlage XXIII von §47 fallen ( also NICHT als Schadstoffarm gelten) nie abgeschafft worden.


    Daher hab ich keine Probleme damit im Zusammenhang mit dem 18E von ASU zu reden.


    Glaubst Du mir das so oder muß ich Dir erst noch meine AU- Prüfberechtigungen zukommen lassen? :D

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