Kadett D G-Kat

  • #1

    Guten tag ich besitze einen Kadett D von 1980 mit H Kennzeichen und geregeltem G-Kat . Der Kat wurde vor jahren eingebaut bevor er ein H Kennzeichen bekommen hat ,ist natürlich auch eigetragen. Jetzt meine frage wenn ich den Kat verkaufen möchte hat es irgendwelche auswirkungen auf mein H Kennzeichen ,weil der ist ja eigetragen aber dann ja nicht mehr da beim nächsten tüv.

  • #3

    Natürlich ist das Möglich weil der Wage NACHTRÄGLICH damit ausgerüstet wurde. Dies kann man wieder austragen. Sollte jeder Tüv machen. Problem an der sache ist nur das du dadurch die Steuererleiterung nicht mehr hast, heißt du zahlst mehr Steuern. Was ja bei einem Auto mit H-Zulassung ja eh egal ist da man ja ein Fixen Betrag zahlt ;)


    Einfach mal beim Tüv nachfragen

    Posted by: KiLLiNGFREZZi

    to do:
    - Leder
    - Innenraum
    - seltene Teile jagen :D
    ...read more

  • #4

    Wie KiLLiNGFREZZi schon sagte, sollte es keine Probleme geben, ein nachträglich eingebauten Kat wieder auszubauen und wieder ausgetragen zu bekommen. Dies hat mein Kollege bei seinem Manta auch gemacht. Steuerliche Nachteile hast Du ja durch die H Zulassung ehnicht, da der Steuersatz fest ist.



    Die Aussage ist so nicht richtig. Ich kann nur bei einem Wagen der Werksseitig mit Kat ausgerüstet war den Kat nicht austragen, ebensowenig darf ich aktuell bei einem Motorumbau keinen Motor mit schlechterer Abgasnorm verwenden.

    Früher hatten Hexen Besen, heute fahren sie Opel! :D

  • #6

    Es können eigentlich alle nachträglich eingbauten Sachen wieder ausgetragen werden. In diesem Fall hier mal ganz blöd gesagt, was machste wenn die dazugehörige Elektronik platt ist? Neuteile gibt es keine mehr, also auch austragen.

    Früher hatten Hexen Besen, heute fahren sie Opel! :D

  • #7


    Hast Du da irgendwelche Gesetzestexte oder ähnliches dazu ????
    Ich konnte bisher leider nicht konkretes finden und die Aussagen der TÜV-Menschen scheinen ja auch ab und an etwas von einander abzuweichen.
    Mein TÜV-Prüfer (TÜV-Nord) erklärte mir, dass ein Fahrzeug die Schadstoffnorm erfüllen muss, die zur der Zeit der Erstzulassung des Fahrzeugs gesetzlich als Minimum galt. Das Fahrzeug muss nicht die Schadstoffklasse erfüllen, die es bei Erstzulassung hatte.
    In dem konkreten Fall ging es um einen Kadett-E EZ 3/86 mit C18NE (Also G-Kat - Euro1, 1986 war G-Kat aber noch KEINE Pflicht)
    Meine Frage war, ob ich einen 18E (also Ohne Kat) oder vielleicht sogar einen C20XE mit Doppelvergasern (natürlich auch ohne G-KAT) einbauen dürfte.
    Seine Antwort war "Ja" (mit oben genannter Begründung)
    Mir langte das damals als Antwort (...klang ja auch sehr logisch).
    Hab mir leider nicht die entsprechenden Gesetzestexte oder Verordnungen dazu geben lassen.

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #8

    D-ZUG.TP


    Der Fall ist hier ja anders. Bei Dir war der Kat ja werksseitig verbaut, bei Uwe 82 wurde er nachgerüstet. Nach heutigem Stand dürfte Dein Kat nicht mehr ausgetragen werden, seiner ja.

    Früher hatten Hexen Besen, heute fahren sie Opel! :D

  • #9

    Danke für die informationen bin ja immer noch am überlegen ihn auszubauen soll. Hätte noch eine frage was würde so ein Kat noch bringen wenn man ihn verkaufen würde.

  • #10

    Richte deinen Preis nach dem Neupreis von so einem System von zum Beispiel HJS!


    Da sind das neu so um die 630€.


    Natürlich musst du eine Kopie des KFZ-Briefs beim Verkauf mitgeben, damit der Käufer auch die Teile eingetragen bekommt, weil ja kein Steueränderungsantrag mehr vorhanden ist.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!