Guten tag ich besitze einen Kadett D von 1980 mit H Kennzeichen und geregeltem G-Kat . Der Kat wurde vor jahren eingebaut bevor er ein H Kennzeichen bekommen hat ,ist natürlich auch eigetragen. Jetzt meine frage wenn ich den Kat verkaufen möchte hat es irgendwelche auswirkungen auf mein H Kennzeichen ,weil der ist ja eigetragen aber dann ja nicht mehr da beim nächsten tüv.
Kadett D G-Kat
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#3 Natürlich ist das Möglich weil der Wage NACHTRÄGLICH damit ausgerüstet wurde. Dies kann man wieder austragen. Sollte jeder Tüv machen. Problem an der sache ist nur das du dadurch die Steuererleiterung nicht mehr hast, heißt du zahlst mehr Steuern. Was ja bei einem Auto mit H-Zulassung ja eh egal ist da man ja ein Fixen Betrag zahlt
Einfach mal beim Tüv nachfragen
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#4 Wie KiLLiNGFREZZi schon sagte, sollte es keine Probleme geben, ein nachträglich eingebauten Kat wieder auszubauen und wieder ausgetragen zu bekommen. Dies hat mein Kollege bei seinem Manta auch gemacht. Steuerliche Nachteile hast Du ja durch die H Zulassung ehnicht, da der Steuersatz fest ist.
Zitat
Frisco-2.0Rückbauten bezüglich der Abgasnorm sind in keinem Fall möglich...auch nicht bei H-Zulassung!
Die Aussage ist so nicht richtig. Ich kann nur bei einem Wagen der Werksseitig mit Kat ausgerüstet war den Kat nicht austragen, ebensowenig darf ich aktuell bei einem Motorumbau keinen Motor mit schlechterer Abgasnorm verwenden.
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#7 ZitatOriginal von Apollo13
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Die Aussage ist so nicht richtig. Ich kann nur bei einem Wagen der Werksseitig mit Kat ausgerüstet war den Kat nicht austragen, ebensowenig darf ich aktuell bei einem Motorumbau keinen Motor mit schlechterer Abgasnorm verwenden.
Hast Du da irgendwelche Gesetzestexte oder ähnliches dazu ????
Ich konnte bisher leider nicht konkretes finden und die Aussagen der TÜV-Menschen scheinen ja auch ab und an etwas von einander abzuweichen.
Mein TÜV-Prüfer (TÜV-Nord) erklärte mir, dass ein Fahrzeug die Schadstoffnorm erfüllen muss, die zur der Zeit der Erstzulassung des Fahrzeugs gesetzlich als Minimum galt. Das Fahrzeug muss nicht die Schadstoffklasse erfüllen, die es bei Erstzulassung hatte.
In dem konkreten Fall ging es um einen Kadett-E EZ 3/86 mit C18NE (Also G-Kat - Euro1, 1986 war G-Kat aber noch KEINE Pflicht)
Meine Frage war, ob ich einen 18E (also Ohne Kat) oder vielleicht sogar einen C20XE mit Doppelvergasern (natürlich auch ohne G-KAT) einbauen dürfte.
Seine Antwort war "Ja" (mit oben genannter Begründung)
Mir langte das damals als Antwort (...klang ja auch sehr logisch).
Hab mir leider nicht die entsprechenden Gesetzestexte oder Verordnungen dazu geben lassen. -
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