Ordnungswidrigkeit

  • #1

    Hallo!


    Mir wird folgendes zur Last gelegt:


    "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener
    Ortschaften um 23 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte
    Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 53 km/h."


    Das ganze spiele sich bei einem Bahnübergang ab.


    Ausserorts kann man ja soweit ich weiß 30 km/h zu schnell fahren, ohne
    einen Punkt zu bekommen. Gilt das auch bei Tempolimit 30?


    Das wäre mir wichtig zu wissen, da ich noch in der Probezeit bin und ein Punkt
    mich so übern Daumen 500€ mehr kosten würde, Nachschulung.


    Danke!


    lg

    ...I know it´s only rock´n roll, but I like it!


    -Emissionsklasse nicht bekannt-

  • #2

    So weit ich weiß wird nur in einer Baustelle dass ganze wie innerorts gehandhabt.
    Von daher solltest du Glück haben, außer natürlich das 30er-Schild stand zusammen mit einem Baustellenschild...


    Lasse mich aber gerne verbessern ;)

    Die Wissenschaft bemüht sich das unmögliche möglich,
    die Politik das mögliche unmöglich zu machen.

  • #4

    ist das auto denn auf dich angemeldet?

    Kadett E, Kadett E, ja ich steh auf Kadett E... ! wie tun mir die Augen weh... wenn ich andre Autos SEH ^^

  • #5

    überhöhte geschwindigkeit ab 21 km/h ist ein A-Delikt und das kann nachschulung bedeuten.

  • #6

    Könntest auch Einspruch erheben, wenn deiner meinung nach die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gerechtfertigt ist.
    Ausserhalb einer Baustelle klingt 30km/h doch etwas wenig für einen Bahnübergang.
    Wir hatten hier einen, den KONNTE man nur mit Schritttempo befahren, die Schilder wurden aber nie geändert. Dort stand immer 70. Das wird vielen Autofahrern ne Menge Geld gekostet haben. Da bin ich mit meinem Kadett schonmal ziemlich gut abgehoben, weil ich wissen wollte was passiert.

  • #7

    Hey danke für die vielen Antworten!


    @ Shootersau:
    Das überrascht mich jetzt aber sehr, da ein Freund vor 2 Jahren ausserorts in einer 70er Zone
    mit 105 km/h geblitzt und dann rausgewunken wurde.
    Der Polizist und der Fahrschullehrer (später bei der Nachschulung) meinten, dass es sehr ärgerlich
    wär, weil er wenn er nur 100 drauf gehabt hätte, ohne Punkt davon gekommen wäre.


    Was soll ich denn jetzt glauben?


    Das Auto ist nicht auf mich angemeldet, aber es ist ein aussagekräftiges Foto dabei!


    lg

    ...I know it´s only rock´n roll, but I like it!


    -Emissionsklasse nicht bekannt-

  • #8

    ja muss aber nicht unbedingt sein das sie dann auf dich zu kommen bzw der halter stellungsnahme nehmen muss
    problem is nur der bes. also auf wem das auto angemeldet is bekommt wegen dir dann der punkt ! ob man das so mit macht is das andere problem

    Kadett E, Kadett E, ja ich steh auf Kadett E... ! wie tun mir die Augen weh... wenn ich andre Autos SEH ^^

  • #10

    wenn de nen bruder oder bekannten hast der dir änlich sieht und mit dem de dich gut verstehst, denn frag doch mal an, ab er den punkt übernehmen würde. gibst ihm haklt was dafür, aber denke mal immernoch besser wie ne nachschulung und probezeitverlängerung.


    weil ich kenn es nur zu gut, hatte auch 2 wochen vor Probezeit ende ne 153kmh auserorts drauf, macht 3 abzug gleich 50kmh drüber =ein spaß, lol

    bau was du kannst, denk was du willst, den was zählt is deine meinung und nich die anderer!

  • Hey,

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