• #41


    Richtig dieses ist mir auch bekannt...=)

  • #42

    Die regelung ist überarbeitet. Motoren sind nun ausgeschlossen.
    Nur noch aus dieser baureihe,also max. 1,8er :(
    Schade und wenig sinnvoll,aber ist so.

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #43


    Stimmt doch gar nicht. Zeig mir mal ne offizielle Quelle deiner Aussagen!


    Im Grunde ist "alles" H-fähig. Wenn sich jemand vor 30 Jahren ein Auto zusammengebaut hat und vor 30 Jahren das Fahrzeug so eine Betriebserlaubnis bekommen hat, dann ist dieser Umbau 30 Jahre alt und somit H-fähig.

  • #44


    SO wie Du es schreibst, stimmt es. Ist es vor 30 Jahren (nachweislich, also mit altem Brief oder Gutachten, aus dem das Datum hervorgeht) schon umgebaut gewesen, kann man es selbstverständlich so wieder aufbauen und als H zulassen.
    NICHT möglich ist es mittlerweile, sich JETZT ein originales Auto umzubauen und z.B. einen 16V reinzuhängen, da es ja ab den ersten GSI`s möglich gewesen wäre.
    Ansonsten gilt die 10Jahres-Regelung nach we vor!
    Vielleicht liest ja auch noch ein TÜV-Prüfer hier gerade mit!? 2 haben wir ja min. hier. :)


    Edit: Nachweis:


    § 3.2.3.1 (Richtlinie für TÜV-Prüfer)

  • #45

    Na ich denke ist schon sehr sinnvoll, denn der Gedanke der Kulturgut Pflege würde sonst völlig den eigentlichen Sinn verfehlen. Hier soll historische erhaltungswürdige Technik präsentiert werden und eben nicht aktuelle(re) Technik in altem Gewand. Oldtimer sind Oldtimer, wenn auch diese Technik verbaut ist. Auf dem 07er Kennzeichen kann man sich ja genug austoben.

  • #46

    Mir ist gerade schlagartig so laaaaangweilig :D

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

    Einmal editiert, zuletzt von Doppel-D ()

  • #47

    Oldtimerrichtlinie:
    Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß §2 Nr.22 FZV sind
    - ....
    - Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.



    1. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mind. 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.



    So und wer jetzt aufmerksam gelesen hat, dem ist folgender Wortlaut aufgefallen "...erfolgt sind oder hätten erfolgen können, ....." Das heißt also ich darf JETZT ein originales Fahrzeug umbauen, mit allen Teilen, wenn es damals möglich gewesen wäre.

  • #48

    Heißt, so wie es da steht, hab ich einen BJ 84 plus zehn Jahre und hab Bi Turbo da rein gefummelt und das 1994 genehmigt bekommen, darf ich damit jetzt auch als H damit rumfahren.
    Und ein Turbo Umbau ist eben nicht zeitgenössich, daher wird dieser nur dann genehmigt, wenn der Umbau nachweislich zehn Jahre nach Erstzulassung vorgenommen wurde. Asnsonsten gilt für heute durchgeführte Umbauten eben nur original damals verfügbare Motorenpalette. Da 1994 noch fast keine auf die Idee gekommen ist sowas was da meiner Meinung nach nicht rein gehört, wird das wohl kaum einer legal genehmigt kriegen. Schwarze Schafe gibt es immer, selbst schon gesehen.


    Will ich jetzt den Motor auf sowas ändern, geht sowas nicht mehr, sondern nur noch Motoren innerhalb der Baureihe, aber das geht dann auch wenn ich es eben gestern erst gemacht habe und nicht eben nur innerhalb der ersten 10 Jahre. Das war ja so ein riesen Streitpunkt, da war einer der hatte sich einen Ascona A in der Originalversion von 1972 Marke Röhl zusammengebaut. H wurde ihm zunächst verweigert, weil eben jetzt erst umgebaut und nicht vor 20 Jahren (alte Richtlinie). Dann hat er sich eben am Matthias Gerst vom TÜV Süd gewendet der in solchen Sachen verscuht zu vermitteln und der hat eben gesagt falsch, auch wenn ich jetzt erst ein Auto so zusammenbaue wie ich es hätte 1982 machen können gilt das als Oldtimer, denn der Zeitpunkt des Umbaus ist egal, die Originalität zählt und das Ergebnis bleibt sich gleich,aber eben mit der Technik von damals und nicht mit 16 V und Turbo Gedöns. Das ist eben der Oldtimer Kulturgut Gedanke. Daher wurde die Richtline so verändert, daß ich sehr wohl den Motor auch heute noch umbauen darf, aber eben nur in dem Technikstand von damals und innerhalb der verfügbaren Motorenpalette von damals.

    Einmal editiert, zuletzt von 16SDriver ()

  • #49

    82er Kadett D, auf C20LET umrüsten kein Problem für H Zulassung :D

    ______________________________________________
    Cabrio fahren ist wie, als hättest du kein Dach xD


    Alltagsauto: W211 E350, Spaßauto: Opel Kadett E Cabrio 2.0 16V

  • #50

    Dann hast du den Katalog nicht verstanden, nur die verfügbare Palette bei jetzigem Umbau jetzt oder bis 1992 war das schon umgebaut. Dann ja. Ansonsten nicht mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von 16SDriver ()

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!