"1. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."
1992 hätte man den 1982er Kadett D auf C20LET umbauen können. Also heute legal h-fähig. So verstehe ich das. Und so steht es auch da....