• #51

    "1. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."


    1992 hätte man den 1982er Kadett D auf C20LET umbauen können. Also heute legal h-fähig. So verstehe ich das. Und so steht es auch da....

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  • #52

    Und genau so ist es auch.....


    Nur weil es damals kaum jemand gemacht hat, sich z.B nen LET in sein Kadett zu bauen, weil die Preise zu der Zeit noch entsprechend waren, heist es noch lange nicht das es nicht erlaubt ist. Die Möglichkeit hat damals schon bestanden, und es wurde auch gemacht. Diverse Tuner hatten einen Umbau auf LET im Programm.


    Daß dann der Umbau auf einen fetten K29 oder Garrett nicht H-fähig ist, das stimme ich zu. Aber warten mir mal ab bis die Calibra, Astra F, Vectra ..... 30 werden. Denn in deren Lebensspanne waren solche Umbauten gang und gäbe. Und ich wette es werden sich viele Originalfetischisten nen Strick nehmen :stinker:

  • #53

    Ja ,Und? Genau das habe ich geschrieben, wenn das 1992 gemacht worden ist nachweislich, dann ok, aber eben nicht mehr jetzt aktuell umbauen und dann das H für ne Bastelbude kriegen, das geht nicht mehr(hoffe ich zumindest). Was bei Calibra, Astra und Co ist ist für mich nicht interessant, da gab es diese Motoren, also sind das Motoren die aus der Fahrzeugbaureihe sind und damit auch H Fähig. Aber damit würden sich die entsprechenden Gruppietungen ja auch nicht zufrieden geben, weil das gab es ja, also muss schon ein V8 oder V12 da rein, damit man vom Fleck kommt. Anders lassen sich für mich solche Abänderungen nicht erklären.

  • #54

    das sagt aber auch aus das ich genau JETZT nen D Kadett BJ 82 auf C20LET umbauen kann und das als H abgenommen bekomme, weil das damals auch ging...

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  • #55

    Offensichtlich noch nicht verstanden...


    Seit Oktober 2011 (man lese in der etwas weiter oben eingefügten Richtlinie unter Antrieb) Nur Originalmotor (Werksauslieferungmotor) oder Motor der Fahrzeugbaureihe zulässig.


    Soweit OK? Also ich gehe hin und baue jetzt! einen 13N auf 16S oder 18E um. Das geht, weil a) Motor aus der Fahrzeugbaureihe und es wäre innerhalb der ersten zehn Jahre möglich gewesen, aber trotzdem erst jetzt gemacht. Trotzdem H Fähig.


    Ich gehe hin und baue jetzt! einen 18E auf 16V um. Das wird nicht abgenommen, wäre zwar in den ersten zehn Jahren möglich gewesen, da aber jetzt gilt(seit Okt. 2011) nur Originalmotor oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe geht das so nicht.


    Hier hätte ich tatsächlich diesen Motor erstmalig zehn Jahre nach Erstzulassung eingetragen haben müssen, dann wäre er auch jetzt H fähig, weil dieser Umbau dann in den ersten zehn Jahren tatsächlich erfolgt ist. Nicht aber, wenn ich den aktuell einbaue.


    Bestes Beispiel cars01815 (weiß ich) wollte C20NE eingetragen haben, nix da, max 18E, weil nur Originalmotor oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig. Also musste er den 18E für H einbauen. Das H hätte er mit C20NE bekommen, wenn er den innerhalb der ersten zehn Jahre umgebaut hätte. Hat er aber nicht, damit ist bei 18E Schluss.
    Und genauso ist es mit allen anderen Motoren, die nicht aus der Baureihe sind, H nur, wenn innerhalb der ersten zehn Jahre schonmal eingetragen, sonst max. 18E.
    Das sagt diese Richtlinie aus.

    Einmal editiert, zuletzt von 16SDriver ()

  • #56


    Ich muß ihm ausnahmsweise mal Recht geben :D
    Wenn es gehen würde, würde mein 16V ja auch auf H laufen. Geht aber leider nicht! :(
    Aber wenn jemand einen Prüfer findet, der tiefenentspannt genug ist, das einzutragen, möge er sich bitte bei mir melden ;)

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  • #57



    Dann lese mal selber was in der von dir eingefügten Richtlinie steht.


  • #58

    durch das "...oder hätte erfolgen können" in dem Satz unter 1. hat er ja vollkommen Recht. Nach dem, was von ihm zitiert wird, geht alles, was in den 10 Jahren möglich gewesen wäre.
    Leider (oder für Dich z.Glück :D ) gibt es aber wie gesagt noch den § 3.2.3.1 !
    Nicht immer nur soweit lesen, bis man glücklich ist. Die Regelung hat ja nicht umsonst 7 Seiten :rolleyes:
    Für alle, die keinen Bock haben, selbst zu suchen:


    3.2.3. Motor und Antrieb
    3.2.3.1. Motor
    Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
    Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische
    Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.
    Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen
    der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
    Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und
    Geräuschverhaltens zulässig.
    Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre
    erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.

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  • #59

    Jetzt muss ich ihm wiederrum Recht geben, hätten erfolgen können, gilt allgemein für alle Umbauten, wenn da nicht der Satz mit dem Originalmotor oder aus der Fahzeugbaureihe wäre, ja dann wär es für alle möglich.


    Heißt nochmal: Jeder Motor aus der Fahrzeugbaureihe hätte ich damals umbauen können, ich kann ihn aber jetzt auch erst umbauen und bekomme trotz jüngster Fahrzeugänderung das H.


    Ein 16V ist aber nicht aus der Baureihe und deshalb gilt für solche Änderungen (aufgrund des Paragraphen mit dem orange eingefärbten Antrieb)die ersten 10 Jahre Regelung, wo der Motor schon mal genehmigt wurde. Dann gibt es H, sonst eben nicht.

  • #60

    jepp, so is dat (leider ;) )

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