Hall zusammen,
ich verstehe die ganze Diskussion bzw. Argumentation vom TÜV/DEKRA nicht so ganz....
Wenn ich das mal vom logischen/technischen Standpunkt aus betrachte, sollte die Frage heißen, gibt es ein Grundfahrzeug (Opel Kadett), mit einem bestimmten Motor bzw. Leistung (C20XE 150PS), der vom Werk aus mit oder ohne ABS ausgeliefert wurde.
Und beim Kadett gab es mal den 2.0 16V mit 150PS ohne ABS. Und dann ist es doch völlig schnurz, was ich da für eine Größe vom BKV oder HBZ oder RBZ dranschraube, solange ich die Ursprungswerte des Herstellers nicht unterschreite bzw. die Hinterachse nicht überbremst. Punkt.
Weil, ob das Auto jetzt in seiner Ausgangskonfiguration der Bremse ohne ABS mit stehenden Rädern bremst oder mit einer modifizierten Bremse, ist doch vollkommen Latte.
Soweit ich weiß, hat die jeweilige Prüforganisation nur einen Klemmer, aber auch nicht jeder Prüfer, wenn es um Umbauten in Autos geht, die ursprünglich mal mit ABS ausgeliefert wurden, also ein ABS einfach mal zurückbauen geht nicht so ohne weiteres.
Evtl. mal den Prüfer auf diese Argumentation hin ansprechen.
Für jedes Auto gibt es auch sogenannte Mindesbremskräfe (abhängig von Ausführung und Zulassung), die entweder auf dem Bremsenprüfstand einfach nachgemessen werden können, oder auch Verzögerungswerte, die kann der Prüfer auch mit einem speziellen Gerät einfach nachprüfen, hatte ich bei meinem BMW mal.
Versuch es mal, wenn er dann anfängt rumzueiern - such dir einen anderen, klingt doof, ist aber leider so.
Viel Erfolg.
Gruß Alex