Hallo liebe Kadett Gemeinde.
Ich wollte meinen Kadett E Life 1,4i (1389ccm) 60PS kürzlich bei einer Werkstatt zur TÜV Prüfung anmelden.
War zum genannten Termin auch da und wartete dann auf Anruf, ob alles klar ging. Dann rief der Mechaniker an.
Der meinte, dass das Zündschloss bzw Lenkradschloss zu früh einrastet. Er sagtem das bei Schlüsselstellung 0 das Lenkrad
weiter drehbar sein müsste nur wenn man den Schlüssel abzieht, dürfe es einrasten. Das höre ich zum ersten mal.
Das geht beim Kadett doch
gar nicht anders. Ich muss den Schlüssel auf I drehen, dann ist es entsperrt und drehbar. Stellung II ich Zündung an und III starten.
Irgendwo las ich, dass so eine Regelung laut StVZO für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.10.1998 gilt, dass das Lenkrad bei steckendem
Schlüssel nicht einrasten darf. Mein Kadett ist Erstzulassing 11.10.1990.
Weiss da jemand weiter? Denn der Mechaniker sagte, dass wegen dem Schloss der Wagen als Verkehrsunsicher stillgelegt werden könne, wenn er
den dem Prüfern zu TÜV Abnahme bringen würde.
LG Peter