Es gibt noch einen Vorteil des neuen Infektionsschutzgesetzes , man kann 29,17 % Kfz-Steuer sparen. Wie man im Internet nachlesen kann, mit einer Mail an info.kraftst@zoll.de.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Kfz-Steuer für 365 Tage für 24 h gezahlt, kann aber mein Kfz wegen des neuen Infektionsschutzgesetzes nicht mehr in dieser Zeit nutzen. Erstatten Sie mir deshalb bitte anteilig die zu viel gezahlte Kfz-Steuer.
Unabhängig davon beantrage ich für mein Kfz ein kostenloses Saisonkennzeichen für die Zeit von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr abends.
Mit freundlichen Grüßen