Kfz-Steuerermäßigung

  • #1

    Es gibt noch einen Vorteil des neuen Infektionsschutzgesetzes , man kann 29,17 % Kfz-Steuer sparen. Wie man im Internet nachlesen kann, mit einer Mail an info.kraftst@zoll.de.


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe meine Kfz-Steuer für 365 Tage für 24 h gezahlt, kann aber mein Kfz wegen des neuen Infektionsschutzgesetzes nicht mehr in dieser Zeit nutzen. Erstatten Sie mir deshalb bitte anteilig die zu viel gezahlte Kfz-Steuer.

    Unabhängig davon beantrage ich für mein Kfz ein kostenloses Saisonkennzeichen für die Zeit von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr abends.


    Mit freundlichen Grüßen

  • #5

    Geht das auch, wenn du mit dem Auto unterwegs bist, oder schon einige male geblitzt worden bist.

    Hallo, danke für den tollen Tipp.

    Geht das auch, wenn du mit dem Auto unterwegs bist, oder schon einige male geblitzt worden bist? Oder muss das Auto wirklich die ganze Zeit auf dem Parkplatz gestanden haben? :thumbup:

  • #6

    Das geht (theoretisch) nur, wenn man das Auto im Zusammenhang mit dem IfSG nicht nutzen darf.

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