Tieferlegungsfedern verbaut vom Vorbesitzer ,keine Infos dazu :-(

  • #1

    Hallo ,in meinem Kadett sind diese Federn verbaut .Weiß jemand wer der Hersteller ist bzw. hat vielleicht das Gutachten? Vorne 100385 23/14 hinten 100166 32/14

  • Ballychamp

    Hat den Titel des Themas von „Tieferlegunghsfedern verbaut vom Vorbesitzer ,keine Infos dazu :-(“ zu „Tieferlegungsfedern verbaut vom Vorbesitzer ,keine Infos dazu :-(“ geändert.
  • #2

    Sollten "van den Berg" Federn sein.

    Gab hier schon mal eine Suche im Forum dazu. Ohne Ergebnis.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #6

    Die Federn sind von Van den Berg, wie Frank schon schrieb.

    Wurden in den 2000ern auch als Supersport Komplettfahrwerke angeboten.


    Geh mit den Nummern mal zum Tüv/Dekra.


    Die haben mittlerweile eine sehr gute Datenbank zu alten Fahrwerken etc.


    Wenn da was vorliegt, kann das eingetragen werden.


    Hatte das neulich auch mit alten ARC Felgen.



    Grüße....

    Ein Jugendtraum ist wahr geworden..... Kadett D

  • #8

    Dass funktioniert regulär nicht mit einem H-Kennzeichen.

    Dies solltest Du mit Deinem Prüfer im Vorfeld abklären, ob er sich darauf einlässt.

  • #9

    Habe mal angefragt .Was würde denn Alternativ funktionieren? Beschaffung wird wohl nicht so einfach werden .H&R hatte ich Anfang der 90er im Kadett .

  • #10

    Zulässig wären alle Federn, welche laut Gutachten in die 10 Jahres Regel fallen; sprich wo das Gutachten nicht älter als 10 Jahre nach dem Erstzulassungstermin des Fahrzeuges veröffentlicht wurde.

    Aber es gibt einen sehr dehnbaren Ermessensspielraum für die Gutachter; wenn sich der Gutachter darauf einlässt auch ein wesentlich jüngeres Gutachten zu akzeptieren, Bingo, dann hast Du zwar keinen allgemeinverbindlichen Freibrief, aber auf jeden Fall für den Augenblick erst einmal eine reguläre Freigabe zum Betrieb dieser Federn.

    So etwas kann aber von der Rennleitung oder späteren Gutachtern immer wieder angezweifelt werden, was zum Erlöschen der Freigabe führen kann, aber nicht zwangsläufig muss. Die Gesetzgebung ist hier sehr schwammig formuliert.

    Hab das selbst schon durch und bin dann auf alte Jamex Federn in Verbindung mit Koni Dämpfern umgestiegen, nachdem ich bei einem neuen Satz fündig geworden war. Nun gibt es keine Probleme mehr.

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