Das kommt (wie immer) auf den Prüfer und auf die Fahrzeugteile an.
Offiziell sollen die Fahrzeugpapiere den IST-Zustand des Fahrzeugs dokumentieren.
d.h. z.B., AHK eingetragen aber nicht am Auto, dann muß die eigentlich ausgetragen werden.
Beim Motor ist wohl klar, daß man da nicht mehrere Eintragungen in den Papieren haben kann.
Beim Fahrwerk meiner Meinung nach eigentlich auch...
Bei Rad-/Reifenkombinationen ist das schon was anderes. Die sind schnell umzubauen und da lassen sich die Prüfer leicht von überzeugen, daß alte Eintragungen bestehen bleiben sollen (einfachstes Beispiel Sommer-/ Winter-Räder)
Bei ´ner Auspuffanlage ist das wieder so´ne Auslegungssache...
Mir hat der TÜV auch schonmal die alte (extra-eingetragenen) Bremsanlage gestrichen, als ich ´ne größere hab begutachten lassen.
Bei gewissen Teilen, wie Spoiler, Räder, Sitze, Gurte usw. lassen sich Prüfer auch auf den Eintrag "wahlweise" ein.
Wie gesagt, kommt auf den Prüfer und dessen Laune an.
Die offizielle Variante, die ich kenne, ist:
"Die Fahrzeugpapiere dokumentieren den IST-Zustand des KFZ"