Hallo,
mit einem Zeitwert von 3500,- mit abgelaufenener HU ist die Einschätzung völlig in Ordnung. Frage: Du schreibst über die Schadenhöhe, es seien 1867 Euro. Ist die Summe netto oder brutto? Bei Abrechnung über Gutachten wird ja "nur" netto abgerechnet, da die MwSt. nicht anfällt. Nicht vergessen: Alle Aufwendungen deinerseits ebenfalls in Rechnung zu stellen. Falls keine weiteren Kosten angefallen sind einfach pauschal 20 Euro als Kostenpauschale einfordern.