Mängelkarte auf privatgelände?

  • #1

    Servus,
    n Kumpel hat mir vorhin erzählt, dass ein arbeitskollege eine mängelkarte an den schiebenwischer geklemmt bekam, als der wagen auf dem parkplatz seines arbeitgebers abgestellt war. die zufahrt hat sogar ne schranke.
    Bemängelt wurden wohl Felgen, fahrwerk, Spoiler usw. was aber alles eingetragen ist.
    Hab da mal n paar fragen zu:
    1. können die einfach ne mängelkarte ausstellen mit "nicht eingetragen" wenn sie den schein nichtmal gesehen haben??
    2. dürfen die überhaupt ne Mängelkarte ausstellen, wenn der wagen nicht an der straße stand?
    3. haben die doch auf dem firmengelände garnix verloren oder? ob das jetzt parkplatz oder sonstwas ist.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #2

    So lange es Privatgelände ist geht denen das nix an, wobei man aber unterscheiden muss ob der Platz trotz Schranke freizugänglich ist, dann gilt dieser nicht mehr als Privat. Aber auch ne Mänglkarte so auszustellen ist blödsinn, will er dir einen vom Pferd erzählen?

  • #3

    Nja ohne den Hütern unserer Gesetze eines vor den Latz zu knallen, traue ich denen wohl alles zu.


    Ich hatte auch eine Mängelkarte bekommen, zwar nicht auf einem Privatparkplatz, sondern auf einem öffentlichen, aber dennoch für angeblich blaue Leuchtmittel an der Front. Tatsächlich handelt es sich dabei um blau rückverspiegelte Nebelscheinwerfer, die Gelb leuchten. Aber ohne das zu wissen wurde mir die Mängelkarte ausgestellt... nun ja, hab dann mein Segen vom TÜV geholt und bei der Polizei dann gefragt ob das nun neue Masche wäre, etwas zu bemängeln bevor man die Funktion geprüft hätte oder sich über den unrechtmäsigen Einsatz versichert zu haben. Nun ja, ein Schulter zucken und "Na dann ist das schon ok so" später bin ich dann gegangen.


    Was das Privatgrundstück betrifft, zum einen darf die Polizei ein Privatgrundstück erst dann betreten wenn entweder ein triftiger Grund besteht (illegale Handlung, vorbeugen einer Straftat usw.) oder wenn ein Zutritts-/Durchsuchungsbefehl besteht. Aber auch hier muss man Abgrenzen, das wurde auch hier im Forum schon einmal besprochen, betreffend eines Abgemeldeten Fahrzeugs. Wenn man das Fahrzeug ohne Zulassung ein Tankstellengelände stellt, das eigentlich Privateigentum ist, ist es dennoch nicht erlaubt, da das Gelände von jedem Frei zugänglich ist. Auch eine Simple Absperrkette ist hier keine Grund von einem Abgeschlossenen Privatgelände zu sprechen. Und wenn eine Schranke umgangen werden kann, ist das wohl genauso zu handhaben.


    Dennoch ist das Ausstellen einer Mängelkarte ohne Einsicht der ABEs und Gutachten/Eintragungen logischerweise schwachsinn. Letztendlich allerdings kostet einen die Mängelkarte nichts, wenn man nachweisen kann das alles ordnungsgemäs eingetragen ist. Also sollte so eine Mängelkarte wohl niemanden Stören der mit gutem Gewissen sich über ABEs und Eintragungen kümmert.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #4

    Komisch mich haben die Herren Schnittlauch mal mit solch Lasergeschwindigkeitsteil im Visier gehabt und auch ertappt. Und der Kollege stand hinter einem Strauch versteckt auf Privatgrundstück. Daraufhin meine Frage ob das rechtens ist. Er sagte wieso nicht, solange der Besitzer des Grundstückes nix dagegen hat.
    Naja habe dann erfahren, dass das Grundstück auch einem Polizisten gehört.


    Egal, dann geh ich eben mal 4 Wochen zu Fuss.

  • #5


    Stimmt schon ...
    Nur hat man dann die Rumrennerrei zu den Schupos und oder zu ner Werkstatt die einem die Mängelkarte abstempelt um sie der Polente zu schicken oder abzugeben .


    Gruß

    Jeder hat das Recht auf seine Meinung ...aber nicht darauf das alle sie teilen .

  • #6

    Die Preisfrage bei der ganzen Sache ist doch: Wenn Du Dich nicht um die Mängelkarte kümmerst, was soll passieren???
    Soweit ich weiss, gibt es eine Halterhaftung nur bei Parkverstössen. Also wer soll die Konsequenzen tragen? Ich würde solche Sachen immer ganz locker angehen... Kann ja jeder kommen und Dir so einen Zettel ans Auto basteln...

  • #7

    mängelkarte kann zur zwangsstillegung führen. die haben mein alltagscabrio deswegen echt stillegen wollen. wegen:
    nummernschild zu tief(ohne höhenangabe)
    und abe böser blick fehlt. lol
    150€ musst ich trotzdem latzen.
    also ne mängelkarte ist nur egal wenn man die zeit nicht überzieht. aber in dem fall würd ich die anfahrt in rechnung stellen. aber nur wenn alles echt ok ist und auch n sachverständiger nix an der kiste wollen kann

    16V ist die macht

  • #8

    Er is mittlerweile zu denen gefahren hat die papiere aufn tisch gelegt und gefragt was das soll.
    Wenn alles in Ordnung ist hätte er doch überhaupt kein Problem. Die Papiere vor ort zu prüfen wäre eben nicht gegangen da er nicht da war Und deswegen wollten sie ihn mit der Mängelkarte nur zu sich auf die dienstelle bestellen, um ihn dort dann zu kontrollieren.
    zum thema firmengelände ham se nur gemeint dass das wohl nciht ersichtlich war, dass es kein öffentlicher parkplatz sei. DIe schranke hätten die kollegen wahrscheinlich nciht gesehen, die sind wahrscheinlich von der straße direkt zum auto gelaufen, da is nur so n 20cm mäuerchen als abgrenzung...
    wo das auto stand als es bemängelt wurde sei egal, es wäre angemeldet und müsste deshalb verkehrstauglich sein.


    Ich finds einfach ne frechheit.


    ich geh nu mal winterreifen aufziehen, hoffentlich kommt in der zwishenzeit keiner vorbei und bemängelt die fehlenden räder.....

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #9

    Soo meien freundin ist bei stad :D


    So da haten die das thema mängelkarte.


    "Mängelkarte.
    Schriftliche Aufforderung ohne REchtsfolge. Es passierren 2 verschiedene Dinge durch beseitigung der Mängel wird der Bußgeldbescheid nicht aufgehoben.


    Heiße das drort auh wen der alles eingetragen hat en busgeld bekommen kan.

    Posted by: KiLLiNGFREZZi

    to do:
    - Leder
    - Innenraum
    - seltene Teile jagen :D
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