schwarze nsl verboten?????

  • #1

    hi leute ich kriege ein heckstossi mit 2 nsl leuchten hinten drin vom gsi jetzt meine frage was ist wen ich die roten gegen schwarze tausche verboten??????

  • #2

    Kenne nur die weissen mit prüfzeichen!Schwarze hab ich noch nie gesehn!Kannst die ja selbst färben oder lasieren.was aber wieder nicht so ganz legal wäre!Schätze mal das die verboten sind!

  • #3

    Hi
    Ich habe auch 2 Schwarze Nsl und die haben auch eine E-Nr. drauf. Hatte bis jetzt eine selbst lackierte und war 2 mal beim TÜV . Hatte nie Probleme damit.
    Gruß Klaus

  • #4

    schwarze gibt es oder gab es bei friedrich motorsport mit e-prüfzeichen...
    achte aber trotzdem darauf das du eine rot scheinende birne benutzt-ansonsten scheint sie dann weiss....das wär dann eher nich erlaubt :D


    ....und lass bitte das schwarz lasieren,hatte ich damals auch versucht-sieht scheisse aus und verboten sowiso-unsinnig für schwarz getönte nsl punkte zu bekommen...


    hier mal n foto mit schwarzer nsl:

  • #6

    Solange ein gültiges E Prüfzeichen drauf ist (also nicht lasiert mit originalprüfzeichen!!!) und du eine rote Leuchte mit 21 Watt eingebaut hast, gibt es keine Probleme. Entscheidend ist der Lichtaustritt und der muss zweifelsfrei Rot sein... ;)

  • #7

    Also,
    es gibt schwarze NSL-Abdeckungen von MTS - die haben eine gute Qualität, aber nen beschissenen Service falls man mal ne Frage haben sollte - kriegt man nie jemanden (zumindest meine Erfahrung).
    Die Teile haben ein E-Prüfzeichen - das bringt einem aber nix und zwar aus den folgenden Gründen:
    1. ist das Teil (wenn ich das Zeichen richtig gelesen habe und das müßte ich) in Italien als Rückfahrscheinwerfer geprüft worden.
    Und 2. gibt es in Deutschland keine zugelassene rote 21W Birne (die einzige Ausnahme gibt es da wohl bein New Mini, dessen Birnen man aber nicht einzeln bekommt und die auch nur für dieses Auto zugelassen wurden).
    Wenn ihr euch also so eine rot gepinselte Birne einbaut wird es der TÜV erst recht bemängeln (war zumindest bei mir so).


    Aber: ne pflicht zur NSL gibt es ja noch garnicht so lange (ab 91 ? müßtet ihr mal genauer nachsehen), sodass es je nach Baujahr beim Kadett garnicht nötig ist, eine NSL zu haben.


    Habe meine dann einfach zum 3. Rückfahrscheinwerfer umfunktioniert und der TÜV ist damit zufrieden :)

    2 Mal editiert, zuletzt von gsi-man ()

  • #8

    Habe auch noch irgendwo ein Gutachten für schwarze Nebelschlußleuchten.


    Solange da ein Prüfzeichen drauf ist und nicht erkennbar ist,dass sie gefärbt sind, ist alles im grünen Bereich.

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