ZitatAlles anzeigenOriginal von kadettschrauber
Doppel-D
Die Regelung sagt aus, dass die Kennzeichen ab Tag der Abmeldung wieder freigegeben werden. Das heißt, Du müsstest Dir, wenn Du Dein Wuschkennzeichen behalten willst, es immer für den Zeitraum von 3 Monaten bis zur Wiederzulassung reservieren.
Ich schätze mal, die wollen damit erreichen, dass sich die Personen, die ihre Fahrzeuge bisher übern Winter abmelden, sich nun doch für ein Saisonkennzeichen entscheiden.
Weil, jedes Jahr ein neues Blech geht auch gut ins Geld :ahhhh:
Die sind doch total durch! :bloed:
Damit wär ich im Jahr bei 4x10,60Euro = 42,40 Euro
Wenn man dann die 7 Jahre voll ausnutzen will, kommt man auf schlappe 296,80 ! Frechheit!