Erst nach 7 Jahren eine Vollabnahme

  • #21


    Die sind doch total durch! :bloed:
    Damit wär ich im Jahr bei 4x10,60Euro = 42,40 Euro 8o
    Wenn man dann die 7 Jahre voll ausnutzen will, kommt man auf schlappe 296,80 ! Frechheit! :evil:

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

    Einmal editiert, zuletzt von Doppel-D ()

  • #22

    Hi


    Ich muss euch jetzt auch mal belästigen :D


    Also folgendes: ein Auto welches von Deutschland nach Belgien verkauft wurde,dort eingeführt aber nie angemeldet wurde.


    Was ist nun zu tun wenn das Auto wieder nach Deutschland verkauft wird und dort zugelassen werden soll.


    Das Auto ist seit mind. 2 Jahren abgemeldet, hat aber schon EU papiere.


    Habe schon versucht beim KBA und beim Zoll was zu finden,aber ohne erfolg (oder ich war blind).



    Wenn jemand was weiß, nur her damit.


    Gruß
    GewitterHexe

    Wer mit Schlangen lästert und mit Hyänen schreit , wird nie verstehen warum der Löwe schweigt !!

  • #24

    falsch §21 is fällig


    weil die regelung ja erst seit märz 2007 oder so gilt


    alles was vorher war, alte regelung


    Gruss

    ..::´ Die CoBrA `::..




    !!We Are From BAVARIA, is NEAR Germany!!



    BAYERN ist PREMIUMDEUTSCHLAND


  • #25

    Das Thema hatten wir doch auch schonmal hier, da hab ich auch gesagt, alles was vor dem Stichtag stillgelegt wurde braucht nach 18 Monaten ne 21er, alles was hinterher abgemeldet wird, hat 7 Jahre Zeit. Damals hat es einer mit Link´s wiederlegt, das die 7 Jahre Regelung auch rückwirkend greifen soll.
    Fakt ist, das macht jeder TüV und jede Zulassungsstelle auch heute noch so wie sie gelaunt sind... und wenn wir mal ehrlich sind, ich hab noch nie nen Unterschied zwischen ner 21er und ner normalen HU gemerkt, den machen nur pingelige Prüfer ;)

  • #26

    Unterschiede zur Vollabnahme und normaler HU hat man schon, hab schon einige Vollabnahmen gemacht, da wird um einiges genauer geprüft. Die hier beim TÜV sagten uns im vorigen Jahr das alle Fahrzeuge die noch keine 7 Jahre abgemeldet sind eine HU bekommen und gut ist, dabei sei egal wann sie abgemeldet worden sind, das gleiche sagten mir auch TÜV´s in anderen Orten.

  • #29

    Hi


    Werde morgen mal beim Straßenverkehrsamt und beim Tüv anrufen.


    Wenn ich dann was weiß werde ich es hier einstellen


    :rollin: :rollin: :rollin: :rollin:


    Gruß
    GewitterHexe

    Wer mit Schlangen lästert und mit Hyänen schreit , wird nie verstehen warum der Löwe schweigt !!

  • #30

    Hi


    Habe gerade mit der DEKRA gesprochen ;)


    Da der Wagen über die EU - Papiere verfügt muss ich nur eine HU/AU machen,mehr nicht. :D :D :D :D :D :D :D


    Einführen brauch ich den auch nicht wieder.


    So nu bin ich Glücklich wieder etwas Schlauer zu sein.



    Gruß
    GewitterHexe

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