Hier mal n Auszug aus den rechtliche Bestimmungen zu Gas-Waffen und Schreckschuß-Waffen:
Wer eine Schreckschußwaffe in der Öffentlichkeit führen will, muß seit dem 01.04.2003 einen sogenannten "kleinen-Waffenschein" beantragen. Zuständig ist ihr Ordnungsamt, Rathaus oder Polizeidienststelle. Dort werden sie einen Antrag ausfüllen, einen Betrag ( 50 E plus Gebür zur Erstellung eines Führungszeugnisses) bezahlen und einige Tage warten müssen, bis ihr Antrag bearbeitet wird. Wenn Sie eine saubere Akte haben, sollte man ihnen den kleinen-Waffenschein nicht verweigern können!
Führen?? bedeutet eine Waffe zum Zwecke der Selbstverteidigung, geladen und zugriffsbereit mit sich tragen. Das Führen, darf man nicht mit dem Transport verwechseln. Transportiert werden Waffen in einem geschlossenen Koffer, getrennt von der Munition. Transportiren darf jeder, auch ohne irgendwelche Scheine. aber Vorsicht! Die Waffe in der rechten Hosentasche und das Magazin in der linken, gilt nicht als transportieren. der Trick ist schon alt und geht bei keinem Richter mehr durch. das selbe gilt auch für die Waffe im Handschuhfach und die Munition in der Tasche oder ähnlich.