BÖser Blick

  • #31

    kannst bald meinen haben hab extra einen gekauft um sozusagen nen Abdtuck davon zu machen weil ich will den aus Blech machen...


    war noch nie drauf nur ausgepackt um wie gesagt das gleiche nur aus blech zu machen!!!


    auch mit Gutachten nach §19 (3) kann dir auch noch den damaligen Tüvbericht kopieren und beilegen damit dir sowas wie Shootersau nicht passiert...

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  • #32

    wäre klasse, sollst natürlich auch was haben dafür, meld dich einfach per PM, wenn es soweit ist :)
    Was isn Shootersau passiert?


    EDIT: achso ;)


    Naja, kann man ja notfalls zum TÜV auch runter nehmen ;)
    Mach ich sowieso bei allen anbauteilen, damit die das nciht bemäängeln können, auch wenn es legal ist. Denn nochmal 12 Mücken zahlen, weil denen der böse Blick nicht passt, ist mir auch zu blöd ;)
    Fand meinen bb aber auch extrem krass, wie man auf dem Bild ja leider nicht gut sehen kann.
    Die grünen, äh... sorry, die blauen (XD) können ja auch nichts sagen, wenn eine ABE mit Teilenummer etc. vorhanden ist.

  • #33

    na ja ne ABE ist´s ja nicht eintragen solltest du den auf jeden fall sonst fahren ohne Betriebserlaubniss...


    ist ja nur §19 (3) also einfache abnahme glaub ich die darf auch der DEKRA durchführen...

  • #34

    Also muss ich meine ABE´s eintragen lassen damit diese gültig sind oder nur, wenn diese zweifelhaft sind, wie bei dem Bösen Blick von shootersau?
    Dann müsste ich ja auch getönte Fensterfolien eintragen lassen, wobei mir gerade einfällt, dass ich die vor dem TÜV-Termin noch rausreissen muss, weil der vorbesitzer mal wieder gepfuscht hat.

  • #35

    Mein Prüfer bzw. noch andere Prüfer aus meiner Umgebung fanden den Blick nicht zulässig. Aber probier es aus.
    Es gibt hier auch ein paar, wo den eingetragen bekommen haben.
    Aber mit ner ABE kommste normalerweise locker durch ne Kontrolle.
    Ich hab ihn ohne Änderungen nicht eingetragen bekommen und da ich alles eintragen wollte. Hab ich eben die Änderung vorgenommen. Mein nächster BB wird, wie gesagt, aus Metall sein.

    Dr Schwôb, der wird mit vierzga gscheit, die andre net en Ewigkeit!

  • #36


    ne ABE (allgemeine Betriebserlaubniss) = Eintragungsfrei
    nen (Teile)Gutachten nach §19 (3) ist aber nicht =ne ABE das §19 (3) sagt lediglich aus, das es eine Prüfung der anbauteile durch einen Amtlich annerkanten Prüfer erfolgen muß und somit ist es eine einfache Eintragung kostet ca 30€


    Fensterfolien sind ne AGB (allgemeine Betriebsgenemigung) handhabt sich genuso wie ne ABE


    nen Materialgutachten ist für den Ar... (kanste genauso als klopapier benutzen) dieses sagt lediglich aus das das Material aus dem es gemacht ist dem Kugelfallversuch und ich sags jetzt mal so :) anbrennversuch standhielt.


    wobei bei diesen "Gutachten" meist nicht genau beschrieben steht das es sich um speziel dieses teil handelt...

  • #37

    Meistens bekommst du so einen extremen BB auch eingetragen weil der Prüfer ein Auge zudrückt oder keine Ahnung hat.
    Aber Probleme gibts mit den Herren in grün wenn du da an einen Paragraphenreiter kommst der dich zum Sachverständigen schickt geht die Sache meistens nach hinten los.
    Habs bei einigen meiner Kollegen schon miterlebt.

    The true Power comes from the Brain not the Gaspedal !!!

  • #38

    ok, das mit den ABE´s und Gutachten hab ich verstanden.


    Aber mal zum letzten Beitrag.
    Der Staat bzw. das Verkehrsministerium/StVO schreibt eine Prüfung der Verkehrstauglichkeit von PKW´s (in der Regel alle 2 Jahre, bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen ist es anders) nach §XY vor.
    Wird also eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt (Der sogenannte Stempel ;)) so ist das Fahrzeug für den Verkehr nach allen geltenen Gesetzen verkehrstauglich (zumindest im Rahmen des geprüften Zustandes u./o. der Teile).
    Und dann kommt irgendein Provinzheini und behauptet, dass es nicht so ist und ich bekomme diverse Anzeigen, ärger mit der Versicherung etc.


    Im weitesten Sinne, gehe ich also zum "TÜV" um mir ein Gutachten ausstellen zu lassen, welches vor Gericht eigentlich keinerlei Bedeutung hat, obwohl es gesetzlich genau dies bewirken soll? (Natürlich nur in dem Falle, dass der Prüfer nicht wissentlich das Gutachten Manipuliert hat bzw. irgendwer Anderes u./o. ein nicht gültiges ausgestellt hat)


    Klassischer Fall von Abzocke oder?


    Ich persönlich würde es gerne mal vor Gericht aushandeln, könnte relativ interessant sein.

  • #39

    also ich denke wenn es eingetragen war kann man es dir Höchstens wieder austragen und verlangen das du das auto wieder zurückrüstest...


    ne anzeige glaub ich in dem fall nicht dran da du ja deiner Pflicht in dem fall nachgekommen bis und es eingetragen war...


    wenn es bei mir so der fall sein sollte würd ich es drauf ankommen lassen und es bis vor´s Landgericht ziehen denn ich währe mir keiner schuld bewußt weil ich ja mit gutem gewissen zum tüv fahre und es nicht aus spaß zum tüv alles eintragen lasse und dort löhne...

  • #40

    Das is so ein ABS Teil, hat der Tüv eingetragen ohne was zu fragen ! Wäre der aus Metall gewesen, hät mein Prüfer das auch net gecheckt !Der wollt nur fertig werden !

    „Wird ein Fluxkompensator auf Richtige Art an einen Van der Graaf Generator angeschlossen, erhält man daraus einen brauchbaren Time-to-Nothing-Konverter“
    Zitat: Dr. "Doc" Emmett L. Brown

    Einmal editiert, zuletzt von keo ()

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