
Die tiefsten Kadett`s Schleifen muss es!!
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#72 Hallo D-Zug,
also es ist ja kein Mensch perfekt und ich entschuldige mich für den Ausdruck Starrachse. Es wissen sicherlich alle, was ich damit gemeint habe. Starr meinte ich im Zusammenhang damit, dass der Kadett keine Einzelradaufhängung an der Hinterachse hat. Werde mich bemühen in Zukunft nur noch den Ausdruck Verbundlenkerachse zu benutzen.
Du hast geschrieben, dass du dich dafür interessierst, wie ich an die Ausnahmegenehmigung für die Scheinwerferhöhe gekommen bin. Sie wurde vom Prüfer gefordert um das Fahrwerk legal eintragen zu können, deswegen steht auch im Schein, dass die vorgeschriebene Scheinwerferhöhe einzuhalten ist. Die Ausnahmegenehmigung wird auf den Namen des Antragstellers sowie auf die Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ausgestellt und ist nicht übertragbar - die Gebühr hierfür beträgt 25€.
Wozu diese Ausnahmegenehmigung nötig ist? Mir wurde es so erklärt. Im Falle einer Verkehrskontrolle, bei der die Polizei die Eintragung anzweifelt, kann diese über die KFZ-Behörde abfragen, ob eine Ausnahmegenehmigung für diese Eintragung vorliegt oder nicht. Dies dient erstens zum Schutz des Prüfers, der die Eintragung vorgenommen hat und zweitens auch zum Schutz des KFZ-Halters. Die benötigte Ausnahmegenehmigung wird auf dem Prüfprotokoll vermerkt und deswegen zusätzlich auf der Zulassungsstelle für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere gefordert. Hier wird diese im Original hinterlegt.
Nochmal kurz zu meinem Auto. Es muss dir nicht gefallen, weil ich das Auto für mich gebaut habe und jeder einen anderen Geschmack hat. Hab damit auch gar kein Problem, wenn jemand sagt, dass ihm dies und jenes daran nicht gefällt. Dazu sind ja Foren da, dass jeder seine Meinung sagen darf.
Das Auto wirkt (meiner Meinung nach) auf den Bildern höher, als es in Wirklichkeit ist. Liegt eventuell an den Perspektiven, oder daran, dass ich immer auf geraden Asphaltflächen photographiert hab und nicht auf Wiesen usw. Räder die weit aus dem Radkasten herausstehen lassen ein Auto auch immer höher wirken als bei einem Auto bei dem die Räder weit im Radkasten stehen. Im Vergleich zum 75/50 Fahrwerk vom alten Cabrio ist es an der Unterkante des Spiegels 50mm tiefer. Natürlich gibt es weitaus tiefere Kadetten, aber ich finde meinen von der Tieferlegung her super, besonders wegen dem noch vorhandenen Restkomfort.Und zu Baluu, der Golf ist mal allererste Sahne. Optik, Tieferlegung, Felgen --> vom Feinsten!
Das mit dem Gesetz würde mich auch mal interessieren, weil ich auch von keinem Gesetz bezüglich dessen weiss. Wie ich schon gesagt habe, gibt es (laut meinen Informationen) in Deutschland lediglich eine Empfehlung. Aber wegen einem Auto vorm Richter stehen nur weil es zu tief ist? -
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#73 Hallo Frank,
Wie und Wo man eine solche Ausnahmegenehmigung erhält, ist mir schon klar.
Ich verstehe auch den Hintergrund, warum Du so eine benötigst.
Ich frage mich nur, was eine Behörde dazu bewegen sollte, gerade für Dich (damit meine ich Dich jetzt nicht persönlich!) eine Ausnahme zur geltenden StVZO machen sollte ???
Geltendes Recht in D ist doch z.B. auch, daß eine Bremsleuchte rot zu leuchten hat.
Ich glaube kaum, daß ich zu Deiner Behörde gehen kann und die stellen mir einfach mal eine Ausnahmegenehmigung aus, in der steht, daß die Bremsleuchten an meinem Auto grün leuchten dürfen.
Weißt Du, was ich meine?
Wir haben z.B. eine Gurtpflicht. Jetzt gibt es Leute, die brauchen trotzdem keinen Gurt anlegen (lassen wir jetzt mal die EZ des Fahrzeugs außer acht), weil sie z.B. eine schwere Halsverletzung hatten, aber ansonsten vollkommen fahrfähig sind.
Oder es ist z.B. verboten am Lenkrad einen Lenkknauf anzubringen. Bei Behindertenfahrzeugen (weil der Fahrer z.B. nur einen Arm hat) werden dann Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Das sind aber Gründe, die jeder Mensch nachvollziehen kann.
Aber in Deinen Fall fällt es mir schwer, einen Grund für zu finden, warum Du Dich nicht an geltendes Recht halten mußt (außer Dein Fahrzeug hat eine EZ vor dem 01.01.1988, dann gelten die 500mm eh nicht und Du brauchst keine Ausnahmegenehmigung)
Wie gesagt, ich will Deine Eintragung nicht anzweifeln, nur nachvollziehen können, warum Du einfach so eine Ausnahmegenehmigung erhalten hast , wo sich der Rest der republik wahrscheinlich die Zähne dran ausbeißt.Daß Du schon die richtige Achse meinst, war mir klar :wink:
Aber ist bei einer Einzelradaufhängung der Verschränkungstest sinnvoller als bei einer Verbundlenker- oder Starrachse? -
#74 Hallo,
ja ich verstehe ganz genau was du meinst.
Einfach so kann ich diese Genehmigung natürlich nicht beantragen. Dazu brauche ich eine Bestätigung vom TÜV/Dekra oder einer anderen anerkannten Prüfstelle.Hab mich gerade nochmal erkundigt, warum ich das Recht auf diese Ausnahmegenehmigung habe. Die Begründung liegt hierbei, dass es von meinem Fahrzeugtyp schon Modelle mit Erstzulassung vor dem 01.01.1988 gab und man somit umbautechnisch auf das geltende Recht des gesamten Produktionszeitraumes zurückgreifen darf. Heisst also nach meinem Verständnis, dass diese Ausnahmegenehmigung für einen Astra F gar nicht ausgestellt werden dürfte, da dieser erst ab 10/91 gebaut wurde (bzw. die offizielle Auslieferung ab 10/91 erfolgte).
Wegem dem Verschränken bei einer Verbundlenkerachse:
Das Verschränken soll ja das komplette Einfedern des Rades simulieren. Bei einer Einzelradaufhängung taucht das Rad nach oben und innen ins Radhaus ein, bei einer Verbundlenkerachse taucht es nach oben und vorn ein. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass das Rad da im großen Maße nach innen eintaucht. Ich hoffe du verstehst was ich meine. Deswegen zieht man einen gleichmäßigen Belastungstest der kompletten Achse dem Verschränken vor, wobei ich selber trotzdem immer noch zusätzlich mit dem Verschränken teste. Die beste Methode für die Hinterachse ist meiner Meinung nach eh, beim Ziehen die Federn rauszunehmen und so weit das Radhaus anzupassen, dass auch im voll "eingefederten" Zustand die Freigängigkeit des Rades gewährleistet ist. Bei meiner "extremen" Rad-Reifen-Kombination an der Hinterachse ist das natürlich nur schwer möglich, deswegen habe ich auch die kritischen letzten cm begrenzt. Bei schmaleren Rädern funktioniert diese Methode aber richtig gut. -
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#75 wie oben schon angemerkt wurde gibt es kein getz in D worin die mindestbodenfrei geregelt ist. es gibt aber eine beschreibung über die grundsätzliche beschaffenheit von kfz (vdtüv 758 oder ähnlich war das meines wissens) diese wird auch vom kba als allgemeinverbindliche arbeits- und entscheidungdgrundlage betrachtet. darin sind die exakten abmessungen eines hindernisses angegeben, welches von einem kfz möglicht ohne ehrheblichen kontakt überquert werden sollte. aus diesen angaben ergeben sich die berühmten 8cm......
und ich wiederhol mich gern, es gibt verbindliche grundlagen über die befundung von abnahmen...daher mein verweis auf nichtige eintragungen
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#77 nicht zu vergessen ist der mindest restfederweg von 1,5cm (laut einem dekra prüfer der das eigetragene 75/50 bei meinem F Astra damals angezweifelt hat) ob was dran ist eiss ich nicht, letztendlich können dir die grünen das auto aber schon aus verdacht still legen BSp Sportauspuff... ist der dann auchnoch nen db lauter als erlaubt musste selbst für aufkommen... ist schon alles nicht so leicht
aber wir tunen ja schließlich nicht zum spass :rollin:
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#79 Ich stehe diesem Thema etwas unschlüssig entgegen! Klar Eingetragen sein müssen alle umbauten am Auto aber ob man damit nachher trotzdem sicher fährt? ICH glaube das nicht hatten hier vor knapp 4 Jahren mal eine riesen Polizei in Augustdorf und Detmold es wurden glaube ich 350 Autos stillgelegt! Die Autos wurde rausgezogen und alle direkt zu einer Tüv station gefahren wo 2 Gutachter sich die Autos anguckten (Laut den netten Beamten haben sie es mit 2 gemacht das das ganze nachher NICHT angezweifelt werden kann) Es wurden eine ganze menge Autos stillgelegt die alles eingetragen hatten! Hat nix gebracht auch nachher vor Gericht nicht von daher alles so ne sache hat man es eingetragen kommt man zumindest durch die standart Kontrollen durch aber sonst?
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#80 ich glaub wenn sie dich aus dem Vekehr ziehen wollen finden sie immer irgendwas
vielmehr denke ich geht es darum auch mit entsprechenden Umbaumaßnahmen sicher unterwegs zu sein.
Und wenn ich nur 3 oder 4cm Bodenfreiheit hab, dann kan mir jedes Schlagloch oder jede blöde Bodenwelle sonstwas abreißen oder kaputt machen. Und da hört für mich der Spaß eigentlich auf.
Ich mag auch tiefe Autos und Sportfahrwerke und bau mir sowas auch ein und würde es immer wieder tun, aber alles in einem gewissen Rahmen. Was bringt mir mein Auto wenn ich es wegen soetwas kaum fahren kann oder mit kaputt fahre?Also: Fahrbar muss es bleiben!
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