dann sollen se den prüfer verknacken und nicht denjenigen der davon ausgeht dass bei der prüfung alles mit rechten dingen zugeht.
und am ende noch den auspuff einbehallten...sollen se ihm verbieten den wieder anzubauen, dann kann er ihn wenigstens noch verkaufen.
er wollte halt einen auspuff mit nem möglichst brachialen sound. und Bastuk war der einzige mit gutachten den er gefunden hat. hat sich vorm kauf noch beim tüv erkundigt, der meinte dass man das natürlich vorm einbau schlecht sagen kann, aber das das teil von gutachten usw. ok ist und wenn alle kriterien eingehalten werden kein problem darstellen dürfte. dann hat ern angebaut, prüfen lassen und eingetragen bekommen. (dazu muss ich sagen unser tüv ist SEHR streng...)
wenn sich da nachträglich etwas so verändert dass die kriterien nicht mehr eingehalten werden. dann kann doch mein kumpel nix dafür, dann wird das spätestens bei der nächsten HU oder ASU festgestellt und er muss es dann beheben. er kann doch nicht alle 3 monate den auspuff neu abnehmen lassen.....
ich finde dass da mal dringend eine gesetzesänderung angebracht wäre, dass die wenigstens wenn se nix an de karre finden das auto so zurückgeben müssen wie ses beschlagnahmt haben. Hab schon storrys gehört, dass auf drogen kontrolliert wurde, die komplette innenverkleidung rausgerissen wurde und lose, mit abgerissenen clips wieder ins auto geschmissen wurde....könnte man in so nem Fall denn garnicht gerichtlich bewirken dass die entstandenen werkstatt kosten übernommen werden müssen (ich hock mich bestimmt net selbst hin und mach des alles wieder heile, wenns mir jem. kaputtgemacht hat...
ich frag aus dem grund weil ich auch schon kontrolliert wurde und die anfangen wollten meine türverkleidung abzuhebeln (die is mit knapp 20 schrauben fest, die wäre hin gewesen)
hab se dann überreden können, dass wer zu denen aufn hof fahren (war grad 50m weiter) und dass die erstma mim hund drüber gehen und dann wenn er anschlagen sollte bitte das mim richtigen werkzeug auseinander nehmen...