Hi Leute,
wie ist das eig. rechtlich mit den Gravuren. Entfällt dann die Allgemeine Betriebserlaubnis (die Scheibe hat ja auch ne E Nummer)?
Hab jetzt mit dem Laser im Geschäft ein paar Sachen graviert, klappt soweit sehr gut. Bevor ich mir jetzt aber die Scheiben "illegal" veränder, wollt ich lieber mal fragen. Bei Bremssättel und anderen metallischen Bauteilen sollte es ja keine Probleme geben, oder?
Gruß
Christian