
Blaulicht
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#12 Das mit dem Abdecken find ich zwar ein bisschen übertrieben, aber das es nicht benutzt werden darf, ist verständlich und richtig so. Ist genau so wie die Schlaumeier mit blauer Unterbodenbeleuchtung. Wenn so ein "Trottel" hinter einem fährt, bekommt man schonmal nen Schrecken. Den letzten hätt ich fas aus dem Auto rausgezogen, nachdem er es immer wieder an und aus gemacht hat (hinter mir).
Gruß
Christian
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#13 also was ich aus eigener erfahrung sagen hatte mal ein einzelnes bluaes rund umlicht (so wie kripo) und hatte das aufem dach weil ich grad von nem club treffen kam und nicht mehr dran gedacht habe !! so ende vom lieb war wurde angehalten und gefragt warum ich mim blaulicht rum fahr ??
war ja klar !!!MAN darf mit mit einem balaulicht auf dem dach rum fahren man DARF es auch anhaben [blink]ABER MAN DARF SICH KEINE SONDERRECHTE RAUSNEHMEN[/blink] die polizei feuerwehr und kankenwagen haben !!! also blaulicht aufs dach an machen ABER NICHT ÜBERHOLEN UND NICHT ÜBER ROT FAHREN ODER WAS AUCH IMMER DANN JA SONST NEIN
das sagte mir der polizei HauptKommisar bei der kontrolle habe auch keinen anschiss bekommen oder nen busgeld!!!
so meine erfahrung aber das war April 2008 ob sich da was geändert hat
Lg Chris
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#14 Wenn das Teil auf dem Fahrzeug montiert wird, ist das eine technische Veränderung sowohl an lichttechnischen Einrichtungen als auch an der Fahrzeughöhe.
Die rechtlichen Dinge dazu regelt § 52 StVZO.
Auszug;
Zitat
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
[list=1]
[*]Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
[*]Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
[*]Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
[*]Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
[/list=1]Eine Montage am Fahrzeug samt Abnahme und Eintragung erfordert daher zunächst einmal eine Anerkennung des Fahrzeuges als zu den vorgenannten Gruppen gehörend.
Für alle anderen Fahrzeuge gibt es generell keine Genehmigung und Eintragung. (Fahrzeuge, die für den Blut- und/oder Organtransport eingesetzt werden, gehören in der Einstufung zu denen der Gruppe unter Nr. 4)
Damit erfüllt alleine schon die Montage z.B. einer RTK4 und das anschließende Bewegen des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr den Tatbestand des Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis.
Fahrzeuge, die beispielsweise für Filmaufnahmen meist über spezielle Vermieter bereitgestellt werden, oder besondere Vorführ- und Erprobungsfahrzeuge der Fahrzeug- und Anlagenhersteller erhalten besondere Genehmigungen zur (verdeckten) Montage und Führung, nicht jedoch zum Einsatz als Sondersignalanlage im öffentlichen Straßenverkehr.
Beispiel Filmfahrzeuge:
http://www.actionteam-leon.de/#
http://www.polizeiautos.de/index_db.php?bereich=zzzyxDie unrechtmäßige Benutzung, geregelt durch § 38 StVO stellt für sich alleine nur eine VkOWi im verwarnungsgeldbereich und ohne Punkte dar.
Kommt aber "mehr" dazu, beispielweise die Erzwingung von eigentlich nicht vorhandenen Sonder- und Wegerechten, wird es ein Fall für den Staatsanwalt. Hier kommen dann so nette Begriffe wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB ins Spiel, bei denen Geld- oder Haftstrafen drohen.
Wenn es nur um den Partykeller geht: Ein Preis von ca. 200 - 400 Euronen ist je nach Zustand durchaus angemessen, wenn RTK zusammen mit Bedienteil (teilweise einzelne Schalter / Gruppen) und den dazu gehörenden Kabelbäumen funktionsfähig und legal angeboten wird.
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#18 § 52 StVzO regelt genau
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
Zitat
PS: das Ding muss nich geklaut sein. Hella baut die Dinger und man kann sie auch legal kaufen. Staatseigentum also nur bei Diebstahl und dann isses eh Hehlerware.das stimmt nicht. mein befreundeter teilehändler darf die teile nur mit genehmigung verkaufen.
neupreis ist glaub 2000-3000 euro. gebraucht während schätze ich mal 500 euro angemessen. allerdings musste dich fragen ob es das wert ist. im partykeller sehe ich kein problem.
mit dem aufs auto schrauben isses so ne sache. ich hab das nie kapiert. es läuft ungefähr so, wenns dran is musses funktionieren (wie auch nebelscheinwerfer etc). nur funktionieren darf es nicht weil man dann annimmt, dass es auch benutzt werden soll. deshalb muß man wohl auch das licht funktionsunfähig machen. das heißt lampe raus, elektrik raus. versteher einer unsere gesetze.
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#19 ich wüsste gerne mal ,wie das aussehen würde...
Nen Kadett in grau/blauer Polizeibeklebung mit nem schicken Blaulicht aufm Dach
Gab es den Kadet eigentlich als Polizeiwagen?
Wenn man nun so einen Kauft, kauft man ja auch theoretisch die BetriebsErlaubnis mit.
Zw3ar gilt weiterhin abdecken und nich benutzen, aber draufbauen müsste man es Theoretisch können.Hab aber nochmal eine Andere Frage.
Ist es eigentlich verboten, sein Fahrzeug in Polizeifarben zu machen und Polizei drauf zu schreiben?
Bin mir fast sicher , dass es verboten ist, obwohl es theoretisch ja keine direkte Einschränkung für die Fahrzeuglackierung/Beklebung gibt.Gruß Chris
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#20 Es gab vereinzelt Polizei-Kadetts, auch bei der der britischen Militär-Polizei (irgendwo gab es hier im Forum auch mal ein Bild davon) und bei den Feldjägern.
ZitatWenn man nun so einen Kauft, kauft man ja auch theoretisch die BetriebsErlaubnis mit. Zw3ar gilt weiterhin abdecken und nich benutzen, aber draufbauen müsste man es Theoretisch können.
Polizeifahrzeuge haben in der Regel im Brief den Eintrag "Sonderfahrzeug Polizeifahrzeug" (oder ähnlich) und müssen bei privater Anmeldung nach Ausmusterung umgeschlüsselt werden.
Damit ist die Betriebserlaubnis hinfällig.
Fahrzeuge der Polizei werden bei Ausmusterung auch "abgerüstet". (Funk raus, Sondersignalanlage raus)
Fahrzeuge mit Beklebung werden in vielen Bundesländern auch wieder "neutralisiert", d.h. die grüne oder blaue Beklebung wird entfernt. Bei Leasingfahrzeugen ist das ohnehin der Fall,
Verboten ist die Lackierung in weiß/grün nicht.
Lediglich der Schriftzug "Polizei" darf nicht geführt werden. (Der wird aber bei Ausmusterung ohnehin entfernt) -
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