Kann zu/hat ja doch keinen Sinn

  • #1

    Hallo Leute,


    brauche dringend einen Rat!


    Folgendes ist passiert:


    Ich habe mir gerade eben einen Calibra-A Bj. '95 gekauft. Fahrzeug ist weiß uninlack und hat sichtbar rostige Stellen. Bei Besichtigung konnte ich allerdings NICHT unter das Fahrzeug sehen!


    Da das Fahrzeug ein Rentner-Auto mit erst 83000 km ist und angeblich ein Garagenwagen, und der Tüv Bericht von April 2008 nur als Hinweis "Beginnende Korossion an Bodengruppe" hatte habe ich mir nur wenig Sorgen gemacht. Zumal der Verkäufer mir und meinem Freund mehrfach versichert hat, das Auto "ist in einem Super-Zustand, der Bruder des Inhabers ist Karosseriebauer, dort war das Auto immer für Reparturen und Wartung"...


    Also "freu" Samstag Auto geholt, gestern morgen zugelassen und gestern Nachmittag ab auf die Bühne, Sportauspuff dranmachen...


    Dann der Schock...


    Die komplette Bodengruppe hinten ist verrostet, Die Achsträger bestehen einen "Schraubendreher-rein-test" definitiv nicht mehr, und auch sonst ist das was jetzt noch nicht durch ist beim nächsten TÜV garantiert das Todesurteil...


    Was kann ich tun? Ich möchte vom Verkauf zurücktreten, soweit ich weiß geht das wohl auch, da "bei Besichtigung nicht sichtbare, schwerwiegende Mängel", aufgetreten sind...


    Könnt ihr mir dazu was sagen


    Grüße und danke

    [blink]8. Tagestreffen[/blink]

    der
    OPEL-IG SÜDHESSEN
    am
    05.06.2011
    in Biebesheim/Rhein an der Rheinhalle
    mehr Infos:


    http://www.opeligsuedhessen.de

    Einmal editiert, zuletzt von Tuningskayla ()

  • #3

    So wie ich vermute hast du denn Wagen Privat gekauft und nicht beim händler.


    Wenn du da nichts schriftliches hast wo die aussage des verkäufers bestätigt wirst du über denn rechtsweg schlechte karten haben, da sich der verkäufer alls laie dahinstellen kann zumal wird im kaufvertrag gekauft wie gesehen oder Bastlerfahrzeug stehen.



    Würde versuchen das mit dem Verkäufer so zu klären und im sagen das an dem Wagen ein schwerwiegender mangel besteht der Fehrkerssichereit gefährtet und der wagen somit nicht fahrbereit ist.
    Vieleicht geht er darauf ein, bzw. lässt die mängel beheben.



    Hattest du keine Lampe oder so dabei?
    Diese schwachstelle sieht man doch gut wenn man von hinten mal unter denn wagen leuchtet.

    Jung
    Dynamisch


    [blink]Erfolglos[/blink]

  • #4

    sehe das auch so wenn nicht im kaufvertrag festgehalten ist das kein oder wenig rost is. dann kannste nix machen.

  • #5

    Naja wenn er nicht als Rostfrei verkauft wurde dürfte es schwer sein. Und dann müsste man ihm auch beweisen das er es wusste und verschwiegen hat. Dazu kommt immer noch das es im TÜV Bericht ja auch drin steht, und der gut ein Jahr alt bald ist.


    Aber so ne Stelle guckt man sich doch grade beim Calibra kauf an. Das weiß selbst ich ;) Einmal auf den Boden legen und drunter schauen, oder wie es der Checker macht halb auf den Bordstein rauf damit er schief steht.

  • #6

    HAllo erstmal...


    Nen paar Möglichkeiten hast du schon um es zu Probieren, um wieder an dein Geld zu bekommen.


    1. Zum Verkäufer gehn und auf die Tränendrüße drücken, wegen der Mängel, vieleicht lässt er sich ja erweichen.


    2. Auf dicke Hose machen und gleich mit der kompletten Gang vorbeikommen, einschüchtern könnte ja auch funktionieren..... Eventuell.....


    3. Kaufvertrag nochmal genau angugen, vor allem die 85tst Km, und das mal von nem Fachmann/Gutachter durchschaun lassen, ob die am Fahrzeug wirklich stimmen, sollte er nämlich Tatsächlich 185.000 oder gar 285.000 km runter haben kannste den Wagen deswegen Zurückgeben.


    Ansonnsten haste beim Privatkauf nich viel Möglichkeiten, da ja schon Das Rostproplem im Tüvbericht steht, und Du allein deswegen schon hättest schauen (aufwachen) Müßen!!


    Wenns alles nichts hilft, verkauf das Ding wieder, Komplett oder in Teilen, und verbuch das Ganze unter Lehrgeld!

  • #7

    Du hast überhaupt nur dann Chancen, wenn ihr einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht habt. Wenn nicht --> Lehrgeld. Also frag ich mal ganz deutlich, damit das nicht untergeht:


    Besteht ein schriftlicher, rechtskräftiger Kaufvertrag über das Fahrzeug?


    Gruß, Dragon

  • #8

    Na das is ja mal wieder Typisch Frau , erst alles Verrückt machen und dann schreiben : Kann zu hat doch eh kein Sinn !!
    Könntest doch sagen ob ein Kaufvertrag gemacht wurde oder nicht !!
    Und vor allem wann war genau der letzte Tüv ?? Gibts Zeugen Deiner seits und gibts Zeugen von dem Verkäufer seiner Seite ??

    Rallye is not a Crime


    "UND AM DRITTEN TAG SCHUF GOTT DEN RALLYESPORT - WORAUF DER TEUFEL NACHZOG UND DIE FORMEL EINS INS SPIEL BRACHTE"

  • #9

    da wirds keinen kaufvertrag geben, und wenn dann hat er da bestimmt "bastlerfahrzeug oder Teilespender" reingeschirben und somit is da niggs mit reklamation


    [blink]Lehrgeld!!!![/blink]


    der green

    Unternehmen verstehen sich gut darin, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
    [blink]http://www.greens-area.de.vu[/blink]

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