
Gesetzänderung bei Motorumbauten?
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#23 Ich hab jetzt mal MRG-Motors angefragt, die haben ja ständig mit Motorumbauten und Tüv Eintragungen zu tun. Isch ja denne ihr Gschäft
Und hier die Mail:
Hallo MRG-Motors, ich bin momentan im Aufbau eines Kadett E mit einem C20LET.
Nun habe ich erfahren, dass wohl ab 2010 nur noch Motor Eintragungen zugelassen sind, mit Motoren, die Serienmäßig verbaut wurden. Wissen sie genaueres über diese angebliche Änderung?
Sollte ich mein Umbau bis Ende 2009 eingetragen haben oder gilt die Änderung nur für bestimmte Fahrzeuge.
> Wäre sehr sehr nett, wenn sie mir weiterhelfen könnten.
MRG: Eine derartige Änderung ab 2010 ist uns nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
MRG-Motors / Koch -
#24 ZitatOriginal von NoReturn
es ist leider amtlich:
Ohne:
- abgasemission nach 70/220/EWG
- geräuschemission nach 70/157/EWG
- höchstgeschwindigkeit nach ECE-Regelung Nr. 68
- Festigkeitsgutachten etc
sind in DE ab 01.01.2010 keine motoren mehr per 21er eintragbar ausser er war serie im Modell verbaut
Gruß DirkAlso mir ist das nix neues, war das mal anders? Schon als ich mein erstes Auto umgebaut habe (vor ca 6-7 Jahren) wollte der TÜV-Prüfer das alles auch haben.
- Abgasemmision (AU und die G-Kat-Prüfung)
- Geräuschemessung (wurde gemacht)
- Höchstgeschwindigkeit (der ist auch nicht schneller wie die das Spenderfahrzeug)
- Festigkeitsgutachten (ein Anruf bei Opel und ein Fax für den Prüfer)Beim C20XE für den D-Kadett (Jahr 2008 ) brauchten wir das auch wieder alles. Ist auch reibungslos über die Bühne gegangen.
Wo und wie lasst denn Ihr eure Sachen eintragen???
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#27 ihr macht mich jetzt schwach...
das heisst also ich muss im november zusehen da sich meinen D Kadett zusammenkriege und damit beim TÜV vorfahre zwecks XE eintragung ?! das doch müll..
Habe ja aber ne Breifkopie von nem andernen D Kadett von mir wo das eingetragen war, langt das denn als "Gutachten" ?! -
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